TOP 1 Zustimmung zum Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans zwischen der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG als aufnehmender Rechtsträger und der Eckert & Ziegler BEBIG S.A. (Belgien) als übertragender Rechtsträger Zustimmung Begründung: Die Verschmelzung dient der Vereinfachung der Konzernstruktur sowie der Einsparung von Kosten. Bereits jetzt hält die EZAG 80,81 Prozent der Aktien und 84,22 Prozent der Stimmrechte an der BEBIG. Im Streubesitz befinden sich lediglich 16,08 Prozent der Aktien der BEBIG. Mit der Verschmelzung der BEBIG auf die EZAG erlischt die BEBIG als börsennotierter Rechtsträger. Folglich endet auch die Notierung im regulierten Markt der Börse Euronext Brüssel, und entfallen die damit einhergehenden Kosten. Zugleich erübrigen sich die jährliche Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung sowie die Aufstellung eines Konzernabschlusses für die BEBIG. Der Wegfall der Handelbarkeit der BEBIG-Aktien erscheint angesichts der fortbestehenden Handelbarkeit der EZAG-Aktien nachrangig. Das vom Vorstand der EZAG und dem Verwaltungsrat der BEBIG festgelegte Umtauschverhältnis von 1 EZAG-Aktie zu 5,3 BEBIG-Aktien erscheint angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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