Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec AG1 zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Auf solider Kundenbasis verfolgt der Evotec-Konzern seine Strategie der Geschäftsausweitung im Wachstumsmarkt des Wirkstoffforschungs-Outsourcings kontinuierlich weiter. Dabei spielte im Berichtsjahr neben der Integration der jüngsten Unternehmenserwerbe Cyprotex und Aptuit sowie der Teilnahme an Finanzierungsrunden des Start-up-Portfolios und der Ausdehnung des Academic Bridge-Konzepts auf neue Partner insbesondere der Erwerb der bisherigen Antiinfektiva-Einheit des Sanofi-Konzerns, der Evotec ID (Lyon) SAS, mit Badwill eine wichtige Rolle. Im Berichtsjahr gelang es dem Konzern ferner Umsätze und bereinigtes EBITDA sehr signifikant zu steigern, die ursprünglich abgegebene Umsatz- und Ergebnisprognose wurde nach unterjährigen Aufwärtsrevisionen komfortabel erreicht. Erneut hat sich auch der für den Aktionär relevante TSR im Berichtsjahr sehr positiv entwickelt, was nicht zuletzt durch die Aufnahme in den MDAX unterstützt worden sein dürfte.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gemäß seinem Bericht ist der Aufsichtsrat u.a. in fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Plenumssitzung sowie diversen Ausschusssitzungen bei stets vollständiger Teilnahme seiner Mitglieder seiner Kontrollfunktion gerecht geworden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen auch in diesem Jahr seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

5.1. Herr Prof. Dr. Wolfgang Plischke, Aschau im Chiemgau, Deutschland, selbständiger Berater

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Prof. Plischke gibt es seitens der SdK keine Bedenken.

 

5.2. Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Ratingen, Deutschland, Vorstand (Chief Medical Officer) der UCB S.A. mit Sitz in Brüssel, Belgien

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Frau Prof. Löw-Friedrich gibt es seitens der SdK keine Bedenken

 

5.3. Herr Dr. Mario Polywka, Abingdon, Großbritannien, selbständiger Berater

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Neuwahl von Ex-Vorstandsmitglied Dr. Polywka wird, angesichts der Nichteinhaltung einer Cooling-off Periode, abgelehnt.

 

5.4. Herr Roland Sackers, Köln, Deutschland, Finanzvorstand und Managing Director der QIAGEN N.V. mit Sitz in Venlo, Niederlande

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Sackers gibt es seitens der SdK keine Bedenken.

 

5.5. Herr Dr. Michael Shalmi, Hellerup, Dänemark, selbständiger Berater und Investor

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts der seitens des Evotec-Konzerns mitgeteilten zwischenzeitlichen Aufgabe diverser Mandate wird nun auch die Wiederwahl von Herrn Shalmi befürwortet.

 

5.6. Frau Dr. Elaine Sullivan, Dublin, Republik Irland, Vorstandsvorsitzende der Carrick Therapeutics Ltd. mit Sitz in Dublin, Irland

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Frau Dr. Sullivan gibt es seitens der SdK keine Bedenken.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Vergütungserhöhungen erscheinen vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität, gestiegener Haftungsrisiken und erhöhter Arbeitsbelastung bei der Mandatsausübung maßvoll und angemessen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), Aufhebung des korrespondierenden bedingten Kapitals sowie Beschlussfassung über die Neuschaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die Neuschaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderungen

 

Ablehnung 

 

Begründung: Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals im Umfang von ca. 20% des aktuellen Grundkapitals zur Bedienung von zu begebenden Schuldverschreibungen mit Wandel- resp. Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft vor. Grundsätzlich stellt die Nutzung derartiger Finanzinstrumente eine sinnvolle Erweiterung des Instrumentariums des Vorstands zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit dar. Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag nichtsdestotrotz ab, da in der Gesamtschau der bestehenden resp. im Falle positiver Beschlussfassung dann geschaffenen Vorratskapitalia, insbesondere unter Würdigung des bestehenden genehmigten Kapitals im Umfang von gleichfalls 20% des aktuellen Grundkapitals, die kumulierte Höhe der Vorratskapitalia bei über 40% des derzeitigen Grundkapitals läge. Hier hält die SdK allenfalls kumuliert 25% des aktuellen Grundkapitals für Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht der Aktionäre für angemessen. Für darüber hinausgehenden Kapitalbedarf sollte eine Hauptversammlung mit Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Evotec SE

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine abschließende Beurteilung der Angemessenheit des Vorstandsvergütungssystems ist auf Basis der Berichterstattung im Geschäftsbericht nicht möglich. Insbesondere fehlen quantitative Angaben zu den Erfolgszielen für die beiden Bestandteile der erfolgsabhängigen Vergütung, ferner Angaben zum Umfang der Altersvorsorgeleistungen. Des Weiteren enthalten die Vorstandsverträge eine Change-of-Control-Klausel.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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