TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr2018 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315aAbs. 1 HGB im Lagebericht Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Verwaltung schlägt eine um 0,02 € auf 0,90 € erhöhte Dividende vor. Damit wird die Dividendenstrategie einer sich kontinuierlich steigernden Dividendenauskehr fortgeführt. Die Ausschüttungsquote gemessen am Konzernjahresergebnis liegt bei 42,4%. Damit kann aus Sicht der SdK dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum gute Arbeit geleistet. Der Umsatz, der Cashflow und der Jahresüberschuss konnten weiter gesteigert werden, die Profitabilität stagnierte ein wenig. Insgesamt ist Symrise aber hervorragend aufgestellt und für die Zukunft gewappnet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Aus objektiver Sicht hat der Aufsichtsrat im vergangenen Jahr ebenfalls gute Arbeit in Hinblick auf die Beratung und Kontrolle des Vorstandes geleistet. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist vielversprechend. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr2019sowie für den Fall einer prüferischen Durchsicht des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Aus fachlichen Gründen spricht nichts gegen die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer der Symrise AG. Auch prüft E&Y erst seit zwei Jahren, zudem hat der Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2018 keine Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung erbracht. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, und Änderung von § 4 der Satzung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Verwaltung möchte sich von der Hauptversammlung einen Kapitalvorratsbeschluss in Höhe von bis zu 25 Mio. € genehmigen lassen. Dies entspricht einer Grundkapitalerhöhung von bis zu 18,5%. Der Bezugsrechtsausschluss ist dabei auf 10% begrenzt. Damit sind die Richtlinien der SdK bezüglich Vorratskapitalia erfüllt. Dem Vorschlag der Verwaltung kann somit zugestimmt werden, um weiteres Wachstum zu ermöglichen. Abstimmungsverhalten: Nein TOP 7 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017 und die teilweise Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen (Ermächtigung 2017), sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019 und entsprechende Satzungsänderung Begründung: Die Verwaltung möchte sich in TOP 7 ein neues bedingtes Kapital genehmigen lassen, welches eine Erhöhung des Grundkapitals um 11,6% vorsieht. Mit dem Kapitalvorratsbeschluss aus TOP 6 (Erhöhung des Grundkapitals um 18,5%) würde dies in Summe eine Grundkapitalerhöhung um bis zu 30,1% ermöglichen. Die SdK trägt jedoch kumulierte Kapitalvorratsbeschlüsse lediglich bis zu einer Grenze von bis zu 25% mit. Aus diesem Grund muss die SdK den TOP 7 ablehnen.
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