TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Wie in den letzten 5 Jahren soll wieder eine Dividende von € 3,00 pro Stückaktie zur Ausschüttung kommen. Die Ausschüttungsquote beträgt 83,6% des AG-Gewinns bzw. 54,3% des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Nürnberger Versicherungsgruppe konnte sich auch 2018 gut im Markt behaupten. Die Entwicklung des Neugeschäfts und der Beitragseinnahmen war insgesamt erfreulich. Das Zukunftsthema Digitalisierung wird im Vorstand konsequent angegangen und umgesetzt. Die Arbeit des Vorstands ist vorausschauend. Durch den Wegfall von einmaligen Sondereffekten, die auf das Ergebnis 2017 erheblichen positiven Einfluss hatten, verschlechterte sich zwar das Konzernergebnis 2018 um fast 40%. Die prognostizierten Ergebnisziele für 2018 wurden insgesamt jedoch erreicht bzw. teilweise sogar deutlich überschritten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung: Die bisherige Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien läuft aus und soll erneuert werden. In den vergangenen Jahren wurde von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht. Da der Vorstand in der Vergangenheit gewissenhaft und im Sinne von uns Aktionären mit Ermächtigungen der Hauptversammlung umgegangen ist, kann davon ausgegangen werden, dass dies so auch in Zukunft mit der als Vorratsbeschluss gedachten neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sein wird. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der seit 2017 als Abschlussprüfer tätigen PwC sprechen würden. Es wurden 2018 keinerlei Honorare für Steuerberatungsleistungen an die Abschlussprüfungsgesellschaft gezahlt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Geünden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimungsverhalten abgewichen werden.
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