Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der LEG Immobilien AG und des Konzerns, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Dividende in Höhe von EUR 3,53 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 vor. Damit wird in Relation zur relevanten Bemessungsgrundlage FFO pro Aktie von 5,04 € rund 70% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet.

 

Die Dividende wird aus den Reserven bezahlt, da die AG einen Verlust von 13,1 Mio € aufweist. Dennoch kann aus Sicht der SdK dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das FFO pro Aktie konnte um 7,9% gesteigert werden, die Dividende wird um 16,1% erhöht. Problematisch ist jedoch, dass fast der gesamte Gewinn aus der Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien besteht, die keine realen Einnahmen bzw. Zahlungsmittel sind. Die Werthaltigkeit des Gewinns muss hinterfragt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die gesetzlichen Anforderungen nach §171 AktG wurden erfüllt. Die Tätigkeit des AR wird im Aufsichtsratsbericht ausführlich dargestellt. Soweit ersichtlich ist der Aufsichtsrat somit seinen Pflichten gegenüber Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: PricewaterhouseCoopers prüft bereits seit 2008. Eine Neuausschreibung ist nach 10 Jahren Prüfungstätigkeit fällig.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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