TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40 bis 60 Prozent des Konzernjahresüberschusses. Die Gesellschaft schüttet nahezu den gesamten Konzernjahresüberschuss an die Aktionäre aus. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat den Nettoertrag des Handelsgeschäfts um 4,2 Mio. Euro auf 63,9 Mio. Euro gesteigert. Zudem haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge um 2 Mio. auf 4,9 Mio. Euro erhöht. Zwar sind zugleich auch die Verwaltungsaufwendungen um 3,3 Mio. auf 37,5 Mio. und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1,3 Mio. auf 2,1 Mio. Euro angewachsen. Der auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallende Konzernjahresüberschuss ist dennoch um 1,3 Mio. Euro auf fast 10 Mio. Euro gestiegen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründug: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Überwachungs- und Beratungsaufgabe erfüllt. In 2018 kam er zu vier Sitzungen zusammen; die inhaltlichen Schwerpunkte der Sitzungen sind dem Aufsichtsratsbericht nicht zu entnehmen. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Zustimmung Begründung: Gegen die Ermächtigung der Wertpapierhandelsbank zum Erwerb eigener Aktien bestehen keine Einwände. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl bestehen keine Einwände. Die Bewerber erscheinen fachlich geeignet und zeitlich verfügbar. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl der Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG zum neuen Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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