TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichtes der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Die Gesellschaft schlägt eine Dividende von 0,60 Euro/Aktie vor. Bei 13.567.516 dividendenberechtigten Aktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 8.184.262,20 Euro. Das entspricht 82 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Zwar sind die Provisionserträge um 10 Prozent gesunken. Sie erreichen aber immer noch den zweithöchsten Wert der letzten fünf Jahre. Auch ist das Ergebnis der normalen Betriebstätigkeit um 3,2 Prozent auf 29,6 Mio. Euro gestiegen und der Konzernjahresüberschuss um 10,4 Prozent auf 17,2 Mio. Euro. Entsprechend soll auch die Dividende angehoben werden: um 6,3 Prozent oder 4 Cent/Aktie auf 0,67 Euro/Aktie. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. Im Geschäftsjahr 2018 ist er zu vier Sitzungen zusammengekommen, deren inhaltliche Schwerpunkte dem Bericht freilich nur in allgemeiner Form zu entnehmen sind. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die (Wieder-)Wahl von Prof. Dr. Jörg Franke, Frank-Uwe Fricke und André Dujardin in den Aufsichtsrat bestehen keine Einwände. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl der Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG zum (Konzern-) Abschlussprüfer der Gesellschaft bestehen keine Einwände. Weder prüft sie die Gesellschaft bereits seit über zehn Jahren, noch hat sie im Geschäftsjahr 2018 neben den Prüfungsleistungen auch Beratungsleistungen erbracht. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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