TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Das Ergebnis erreichte nicht das Vorjahresergebnis und die Dividende wurde von 1,10 € auf 1,00 € um 9 % gekürzt. Die Ausschüttungsquote beträgt 44 % vom Konzernergebnis und kann somit von der SdK mitgetragen werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Es wurden Rekordwerte beim Umsatz und Auftragseingang erreicht. Allerdings war das Ergebnis beeinträchtigt durch Sonderaufwendungen für den Bereich Lackieranlagen. Der Vorstand ging diesen Problembereich konsequent an und geht für das Jahr 2019 von Verbesserungen in diesem Bereich aus. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. In fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden u. a. Akquisitionen und Desinvestitionen besprochen und beraten. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020 Ablehnung Begründung: Das Honorar für die Abschlussprüfung steht in dem von der SdK noch akzeptierten Verhältnis im Vergleich zu dem Honorar für sonstige Beratungsleistungen bzw. Steuerberatungsleistungen. Allerdings prüft die Abschlussprüfungsgesellschaft die Gesellschaft seit dem Jahr 2003. Damit ist der 10-Jahres-Zeitraum überschritten, den die SdK als angemessen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft ansieht. TOP 6 Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- oder Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options-, Wandel- oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente, die Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, die entsprechende Satzungsänderung sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Satzungsanpassung Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt aus grundsätzlicher Erwägung die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss ab. Zudem überschreitet das Volumen an Kapitalvorratsbeschlüssen in der Gesamtbetrachtung mit TOP 7 die von der SdK vorgegebene Maximalgrenze von 25%. Vorhaben solcher Größenordnungen sollen bei einem konkreten Anlass der Hauptversammlung vorgelegt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Kapitalvorratsbeschlüsse über 25 % des Grundkapitals bei Einräumung des Bezugsrechts sind abzulehnen, da Vorhaben solcher Größenordnungen der Hauptversammlung beim konkreten aktuellen Anlass vorzulegen sind. TOP 8 Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung Zustimmung Begründung: Die Erhöhung der Honorierung der Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Personalausschusses ist aufgrund der gestiegenen Anforderungen und des zeitlichen Aufwandes akzeptabel. Allerdings soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die SdK eine rein fixe Aufsichtsratsvergütung als sinnvoller erachtet als eine an der EBT-Marge orientierten variablen Teilvergütung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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