Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.03.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die All for One Steeb AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018, des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 14, 315a Absatz 14 des Handelsgesetzbuchs, HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag der Gewinnverwendung zustimmen und begrüßt die Ausschüttungsquote von ca. 44 % des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach Durchsicht der Unterlagen kommt die SdK zu dem Ergebnis, dass der Vorstand seine Aufgaben der erfolgreichen Führung des Konzerns stets nachgekommen ist. Das Ergebnis spiegelt sich in den Unternehmenszahlen wieder.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken für die Wiederbestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wird aber die Prüfungsdauer hinsichtlich der neuen EU-Verordnung hinterfragen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Absatz 1 der Satzung (Umfirmierung in All for One Group AG)

 

Zustimmung

 

Begründung: Bezüglich der Namensänderung der AG hat die SdK keinerlei Bedenken.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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