TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Entwicklung der letzten Jahre ist in keiner Weise zufriedenstellend für die Aktionäre. So ist der Aktienkurs innerhalb der letzten 4 Jahre um ca. 75% gesunken und eine Bodenbildung scheint angesichts sinkender Umsätze, hoher Verluste und angespannter Finanzlage aktuell nicht absehbar. Zudem haben eine Gewinnwarnung und sehr zurückhaltende Prognosen zur Geschäftsentwicklung wenig positiv gestimmt. Der Vorstand begegnet der stagnierenden Umsatzentwicklung leider nur mit zögerlichen Konsolidierungen und Kosteneinsparungen. Er zeigt gefühlt wenig Kreativität dabei, neue Wachstumsimpulse zu setzen. Dennoch muss auch festgehalten werden, dass der Tapetenabsatz insgesamt rückläufig ist und daher alle Hersteller unter diesem Trend leiden. Die schlechte Unternehmensentwicklung muss daher in Relation zum Gesamtmarkt gesehen werden. Der bisherige Vorstandsvorsitzende hat durch die Aufgabe dieser Position und die Konzentration auf das Finanzressort bereits erste Konsequenzen für sich gezogen. Der neue Vorstandsvorsitzende soll daher zunächst das Vertrauen der Aktionäre ausgesprochen bekommen, wohlwissend dass ihre Geduld äußerst strapaziert ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: der Aufsichtsrat ist insgesamt zu 6 Sitzungen vollständig zusammengekommen. Darüber hinaus schildert sein Bericht recht detailliert seine Tätigkeiten. Der AR ist daher seiner Aufgabe als Kontrollgremium verantwortungsvoll nachgekommen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: A.S. Création wechselt in regelmäßigen Abständen den Wirtschaftsprüfer aus, was die SdK sehr begrüßt, um „Betriebsblindheit“ zu vermeiden. Daher ist gegen den aktuellen Wirtschaftsprüfer, Ernst & Young, der seit dem GJ 2014 beschäftigt wird, nichts einzuwenden. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Angesichts der geradezu katastrophalen Entwicklung von Aktienkurs und Geschäft, irritiert es, dass ausgerechnet treugebliebene Aktionäre bei möglichen Kapitalerhöhungen ausgeschlossen werden sollen, sofern dies dem Management opportun erscheint. Insbesondere die Aussage „Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, [haben] die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienanzahl über die Börse zu erwerben“ erscheint wenig angebracht. Es stellt sich umkehrt eher die Frage, warum Altaktionären im Falle einer Kapitalerhöhung nicht die Möglichkeit gewährt wird ihre prozentualen Anteile direkt zu kaufen bzw. die Optionen darauf an der Börse zu veräußern. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und über die Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien Ablehnung Begründung: die unternehmerische Finanzlage erlaubt auf absehbare Zeit keinen Rückkauf von Aktien, um den Kurs zu stützen. Daher bezieht sich diese Vorlage vorrangig auf die Veräußerung von eigenen Aktien, die über 8% des Aktienstocks ausmachen. Eine Veräußerung der eigenen Aktien ohne bevorzugte Zuteilung an die Altaktionäre würde daher zu einer impliziten Verwässerung ihrer Anteile führen. Wie bereits in TOP 5 dargelegt, erscheint es unangebracht ausgerechnet treue Altaktionäre zu benachteiligen. Daher lehnt die SdK auch diese Beschlussfassung ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|