TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019, des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018/2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In der speziellen Struktur der KGaA muss die Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellen. Hierzu gibt es keine Einwände, auch weil ein uneingeschränkter Prüfvermerk erteilt wurde. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In einem recht schwierigen Umfeld - Kosten- und Lohnsteigerungen und Rekordhitze als Beispiele, fiel das Ergebnis pro Aktie deutlich um 21%. Die Dividende soll trotzdem stabil bei € 1,50 gehalten werden, so dass die Ausschüttungsquote von 29% auf 37% ansteigt. Die Finanzsituation ist nach wie vor solide, obwohl die Netto Verschuldung deutlich von € 460 Mio. auf € 624 Mio. anstieg. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018/2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Strategisch ist Hornbach nach wie vor sehr gut positioniert, vor Allem auch durch die hohen Investitionen im Bereich Digitalisierung. Einige Kosten scheinen sich verselbständigt zu haben, doch scheint das jetzt im Fokus des Managments zu stehen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der relativ starke Anstieg der Kosten wurde vermutlich spät erkannt und zeigt gewisse Schwächen im Controlling. Nichts desto trotz wurden Maßnahmen ergriffen. Strategisch ist Hornbach nach wie vor gut positioniert. Der Aufsichtsrat schein seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019/2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Mit Deloitte wird ein neuer Wirtschaftsprüfer gewählt. Der Wechsel erfolgt spät, ist aber zu begrüßen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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