TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,85 Euro entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von ca. 32 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies ist zwar unter der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von mindestens 40 %. Da die Dividende gegenüber dem Vorjahr jedoch um 55 Cent höher liegt, und somit sowohl die Dividende als auch die Ausschüttungsquote von Jahr zu Jahr stetig gesteigert wurde, kann dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft eilt von Jahr zu Jahr von Erfolg zu Erfolg. Auch das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 war einer erneutes Rekordjahr. Sämtliche anfänglichen Prognosen konnten übertroffen werden. Die Gesellschaft scheint auch insgesamt bestens für die Zukunft gerüstet zu sein, da nahezu alle Triebwerksprogramme (Ausnahme GP7000) gut bis sehr gut laufen und sich dadurch in Zukunft ein florierendes Ersatzteil- und Servicegeschäft speisen dürfte. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäfte des Vorstands überwacht und stand diesem ferner beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Ernst & Young zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Diese verfügt sowohl über die weltweite Präsenz als auch über hinreichend qualifiziertes Personal, um für ein global tätiges Unternehmen wie die MTU als Abschlussprüfer tätig zu werden. TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Herr Dr. Rauhut war in führenden Positionen im Finanzbereich bei global tätigen Unternehmen tätig und hat sich dadurch einen exzellenten Ruf erarbeitet. Seine bisherige Tätigkeit als Aufsichtsrat der MTU verlief erfolgreich. Es gibt keinen erkennbaren Grund, seine Wiederwahl abzulehnen. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugsrechts, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung Zustimmung Begründung: MTU verfügt über einen starken operativen Cashflow, der in den kommenden Jahren noch deutlich ansteigen dürfte. Daher erschient der Aktienrückkauf zukünftig sinnvoll, sobald die Dividende die vom Vorstand angestrebten 40 % erreicht. Dies dürfte in naher Zukunft der Fall sein. Auch die bilanzielle Situation erscheint stabil, so dass nichts gegen einen Aktienrückkauf spricht. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts; Neufassung von § 4 Absatz 5 der Satzung Zustimmung Begründung: Zwar ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft mangels potentieller Übernahmeziele in naher Zukunft Bedarf an frischem Kapital haben wird. Dennoch sollte dem Vorstand eine gewisse Flexibilität eingeräumt werden, um günstige Gelegenheiten am Kapitalmarkt nutzen zu können. Die Grenzen von 5 % (ohne Bezugsrecht) bzw. 30 % (mit Bezugsrecht) werden von der SdK mitgetragen. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019); Ergänzung der Satzung um § 4 Absatz 7 Zustimmung Begründung: Die Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen kann eine sinnvolle Finanzierungsalternative sein. Auch hier gilt die Begründung von TOP 8, dass dem Vorstand eine gewisse finanzielle Flexibilität eingeräumt werden soll. Da in der Vergangenheit mit den Instrumenten stets gewissenhaft im Sinne der Aktionäre umgegangen wurde, erscheint auch eine Zustimmung zu TOP9 angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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