Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.04.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Axel Springer SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht der Axel Springer SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Der Vorschlag des Vorstands geht darüber hinaus. Bei einer Dividende von 2,10  Euro/Aktie und 107.895.311 Aktien ergibt sich eine Ausschüttungssumme 226,6 Mio. Euro und damit ein Anteil von 125,2 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses in Höhe von 181 Mio. Euro. Dabei wahrt der Vorschlag jedoch die Dividendenkontinuität: Die Dividende im Vorjahr betrug 2,00 Euro/‌Aktie und im Jahr davor 1,90 Euro/‌Aktie.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat den Umsatz um 4,1 Prozent auf 3,18 Mrd. Euro und das bereinigte EBIT um 4,7 Prozent auf 527,9 Mio. Euro gesteigert. Maßgeblich für Umsatz- und EBIT-Steigerung war die Entwicklung im Geschäftsbereich „Classifieds Media“ (Rubrikenangebote). Durch sie konnte der Umsatz- und EBIT-Rückgang in den Geschäftsbereichen „News Media“ und „Marketing Media“ ausgeglichen werden.

 

Weiter erhöht hat die Gesellschaft auch den Umsatzanteil des digitalen Geschäfts, auf nunmehr 70,6 Prozent.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt: Im Berichtsjahr ist er zu sieben Sitzungen zusammengekommen. Dabei hat er sich auch mit der Unternehmensstrategie, vor allem bei StepStone und SeLoger, sowie den Immobilienvorhaben in Berlin befasst.

 

 

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte

 

Ablehnung

 

Begründung: Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu sicherzustellen, fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers. Spätestens alle zehn Jahre sollte ein Wechsel stattfinden. Dagegen prüft die Ernst & Young GmbH die Gesellschaft bereits seit 2007 und damit seit über zehn Jahren.

 

Weiter fordert die SdK vollständige Trennung von Prüfung und Beratung. Auch das soll die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wahren. Der Anteil des Honorars für Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen soll deshalb höchstens 25 Prozent des Honorars für die  Abschlussprüfungs­leistungen betragen. Die SdK begrüßt, dass der Anteil der Honorare für Steuerberatungs- und sonstige Leistungen bei der Gesellschaft erstmals seit Jahren unter 25 Prozent liegt.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

-          Ralph Büchi (TOP 6a),

-          Oliver Heine (TOP 6b),

-          Dr. Alexander C. Karp (Top 6c),

-          Iris Knobloch (TOP 6d),

-          Dr. Nicola Leibinger-Kammüller (TOP 6e),

-          Ulrich Plett (TOP 6f),

-          Dr. h. c. Friede Springer (TOP 6h) und

-          Martin Varsavsky (TOP 6i)         

 

Ablehnung

 

-          Prof. Dr. Wolfgang Reitzle (TOP 6g)

 

Begründung: Bis auf die Bewerber Büchi und Plett stellen sich alle Bewerber zur Wiederwahl. An der fachlichen Eignung oder der Unabhängigkeit der Bewerber hat die SdK keine Zweifel, wohl aber an der zeitlichen Verfügbarkeit einzelner Bewerber. Um die zu gewährleisten, begrenzt die SdK die zulässige Zahl weiterer Mandate: „Berufsaufsichtsräten“ sollen nicht mehr als fünf Mandate innehaben; „operativ tätige Personen“ nicht mehr als drei. Bei Innehaben des Vorsitzes gewichtet die SdK Mandate doppelt;  „Konzernmandate“ dagegen nur hälftig. Danach ist die Wahl von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reitzle abzulehnen, der bereits Aufsichtsratsvorsitzender der Continental AG, der Linde AG, der Medical Park AG und der Willy Bogner GmbH & Co. KGaA ist sowie Verwaltungsratsmitglied der Ivoclar Vivaden AG und Vorsitzender des Board of Directors der Linde plc.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderung des Satzungszwecks trägt im Wesentlichen der technischen Entwicklung und dem dadurch bedingten Wandel der Unternehmenstätigkeit Rechnung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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