TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2018, des zusammengefassten Lageberichts für MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, insbesondere, da die von der SdK i. d. R. geforderte Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses mit 63 % hier bezogen auf den bereinigten Jahresüberschuss wiederum sicher erfüllt wird. TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Nach Durchsicht der Unterlagen vertritt die SdK die Auffassung, dass der Vorstand wiederum seine Aufgaben zur Erreichung der gesteckten Ziele vollumfänglich erfüllt hat. Dies insbesondere in einem nach wie vor schwierigen Markt, der sich durch die Energiewende im Umbruch befindet. TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnisnahme seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Die SdK kann dem Vorschlag der Gesellschaft nicht zustimmen. Grund ist der von der SdK seit vielen Jahren geforderte Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach 10-jähriger Prüfung. Aus Sicht der SdK ist ein nur interner Wechsel des Prüfungsteams nicht ausreichend. Dies gilt auch, wenn der deutsche Gesetzgeber in seiner Umsetzung der EU-Verordnung zugelassen hat, dass der Prüfer mit über 10-jährigem Prüfungsmandat zwar eine Ausschreibung zwingend notwendig ist, aber eine Verlängerung um weitere 10 Jahre ermöglicht. TOP 6: Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung von insgesamt 51,2 Mio. € entspricht einer Erhöhung von mehr als 30 %. Damit übersteigt der Vorschlag allein schon deshalb den in den Abstimmungsrichtlinien der SdK festgelegten Höchstwert von 25 %. Für Sacheinlagen ist darüber hinaus ein begrenzter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in Höhe von bis zu 13,18 Mio. € vorgeschlagen. Die SdK limitiert den Wert der Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen auf 10 % bei gleichzeitiger Begrenzung der gesamten Kapitalerhöhungen auf 10 %. Auch hier überschreitet die Verwaltung die Abstimmungsrichtlinien der SdK. Es besteht hier die Gefahr, dass ein Mehrheitsaktionär Sacheinlagen zu einem überzogenen Wert einbringt, um durch einen unangemessenen Zuwachs weiterer Anteile die Altaktionäre aus dem Unternehmen hinauszudrängen. Für kleinere Akquisitionen und Arrondierungen des Beteiligungsportfolios ist die Erhöhung mit den genannten Einschränkungen völlig ausreichend. Für einen darüber hinausgehenden Kapitalbedarf sollte eine Hauptversammlung einberufen werden. Die SdK steht – unabhängig der Größenordnungen – Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen überaus kritisch gegenüber, weil gerade die Bewertungsspielräume und damit auch der Aspekt der Werthaltigkeit der Sacheinlage gewissen, mitunter sehr breiten, Beurteilungsspielräumen ausgesetzt sind und somit unwillkommene Machtverschiebungen begünstigen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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