TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns des Geschäftsjahres 2018 Ablehnung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 20 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 7,1 %. Wirecard ist ein stark wachsendes Unternehmen, welches seit Jahren positive Jahresergebnisse erwirtschaftet und auch in 2018 den Gewinn stark steigern konnte. Die Ausschüttungsquote soll jedoch im Vergleich zum Vorjahr von 8,6 % auf 7,1 % zurückgehen. Dies widerspricht sämtlichen Forderungen der SdK bzgl. der angemessenen Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensgewinn. Ferner sollte auch bei Wachstumsunternehmen die Dividende von Jahr zu Jahr stärker angehoben werden als das Wachstum des Gewinns je Aktie, um auf längere Sicht die Ausschüttungsquote auf ein deutlich höheres Niveau zu heben. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Insgesamt entwickelt sich die Gesellschaft gemäß den publizierten Geschäftszahlen positiv. Jedoch erscheinen die interne Compliance, die Kommunikationspolitik und Transparenz der Gesellschaft mangelhaft zu sein. Zunächst ist aus Sicht der SdK als mangelhaft anzusehen, dass offensichtlich kursrelevante Nachrichten nicht pflichtgemäß veröffentlicht worden zu sein scheinen. Denn anders ist aus Sicht der SdK nicht zu erklären, dass die Erstmeldung der Financial Times im Januar 2019 im Zusammenhang mit den Vorgängen in Asien einen solch relevanten Kursrückgang von über 20 % auslöste. Dies war auch Anlass für einige Kanzleien, Schadenersatzklagen gegen WireCard anzukündigen. Ferner wurden aus Sicht der SdK bis zum heutigen Zeitpunkt (14.5.2019) die in den Medien geäußerten Vorwürfe, wonach auch Vorstände bzw. Führungskräfte der Gesellschaft in Zweifelhafte Vorgänge in Asien verwickelt sein könnten, nicht restlos ausgeräumt. Ferner dauern die Ermittlungen in Singapur durch das dortige Commercial Affairs Department weiterhin an. Daher sollten die Entlastungsbeschlüsse für 2018 vertagt werden. Sofern dies nicht erfolgt, kann einer Entlastung aktuell nicht zugestimmt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes in insgesamt acht Sitzungen überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Da aktuell unklar ist, in wie weit auch der Aufsichtsrat bei der Kontrolle des Vorstands und der Implementierung von internen Compliancesystemen in Zusammenhang mit den Vorgängen in Asien versagt haben könnte, sollte auch dieser Entlastungsbeschluss zunächst verschoben werden. Da dies nicht absehbar erscheint, sollte auch hier die Entlastung verweigert werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Ernst & Young prüft bereits seit 2009 die Abschlüsse der Gesellschaft. Im Jahr 2017 kam es zu mehreren Fehlbuchungen, die in 2018 rückwirkend korrigiert werden mussten und zusammen eine Auswirkung auf das Nettoergebnis in Höhe von 3,6 Mio. Euro hatten. Zwar ist dies bei der Größe der Gesellschaft noch hinnehmbar, jedoch stehen immer noch die Anschuldigungen mehrere Medien (siehe TOP 3 +4) im Raum, die bisher aus Sicht der SdK noch nicht final aufgeklärt werden konnten. Es wäre daher sinnvoll, einen neuen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung zu beauftragen, um hier eine neue Sichtweise auf die Dinge zu bekommen und auch die Gefahr der mangelnden Unabhängigkeit durch die lange Prüfung durch Ernst & Young zu beseitigen. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Mit der Wahl von Herrn Eichelmann kommt ein neues Gesicht in das Unternehmen, welcher bereits Erfahrung in verantwortlichen Positionen im Finanzbereich mitbringt. Dies ist zu begrüßen. Da dessen Wahl auch keine sonstigen Gründe entgegenstehen, kann dieser zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über Änderungen von § 14 der Satzung Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Vergütungsregelung für die Mitglieder des Aufsichtsrates erscheint angemessen und setzt auch keinerlei falsche Anreize. Daher kann dieser zugestimmt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 900.000.000,00 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019/I und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Wieso der Einstieg von Softbank im Wege einer Wandelanleihe erfolgen soll, erscheint unklar. Denn der Verwässerungseffekt ist nur aufgeschoben und nicht aufgehoben. Dazu erscheint der niedrige Wandlungskurs von 130,00 Euro je Aktie unangemessen, da der aktuelle Kurs und auch der Durchschnittskurs der letzten 12 Monate bereits über dieser Marke liegen. Jedoch überwiegen die Vorteile des Einstiegs Softbanks diese Nachteile: So soll WireCard Zugang zu den Portfoliounternehmen von Softbank erhalten. Ferner erhält man mit Softbank einen Kapitalkräftigen Partner, der auch langfristig zur Unternehmensfinanzierung beitragen könnte, falls externes Kapital für eine rasche Expansion nötig sein sollte. Der dadurch insgesamt erzielte Mehrwert dürfte die Nachteile bei weitem überwiegen. Daher kann der Beschlussvorschlag zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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