TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018, des Berichtes des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1 und 315 a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017/2018 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 Ablehnung Begründung: Operativ hat der Vorstand zwar eine gute Arbeit gemacht. Seine Entlastung wird dennoch abgelehnt, weil er den Wechsel vom Prime in den General Standard beschlossen hat. Derartige Segmentwechsel haben für die Aktionäre weitreichende negative Folgen und werden daher von der SdK generell abgelehnt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Ablehnung Begründung: Der AR hat dem o.g. Wechsel ausdrücklich zugestimmt, so dass auch seine Entlastung abgelehnt wird. Der ständige Kritikpunkt früherer Jahre (erhebliche Steuerberatung durch den AP) scheint sich zu erledigen (vgl. TOP 4), wird aber in der HV nochmals thematisiert. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Offenbar wird der AP ab dem laufenden Geschäftsjahr keine Steuerberatungsleistungen mehr erbringen. Zwar erfolgt dies nicht aus Einsicht gegenüber einer langjährigen Forderung der SdK, sondern allein aus pragmatischen und finanziellen Gründen. Aber es führt (endlich) zur Trennung von Beratung und Prüfung. Sollte sich die geplante Vorgehensweise in der HV verbindlich konkretisieren, wäre eine nochmalige Bestellung von Ebner-Stolz akzeptabel. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Ablehnung / Zustimmung (Einzelwahl) Begründung: Die drei bisherigen Aufsichtsräte sollen wiedergewählt werden. Dies wird für die Vorschläge Riemensperger und Schwartmann abgelehnt, da sie als Vertreter des Hauptaktionärs dem Formwechsel (mindestens) explizit zugestimmt haben. Dies gilt formell auch für den (unabhängigen) AR Seitz. Doch dürfte seine Einflussnahme bei realistischer Betrachtung gering gewesen sein. Angesichts seiner Expertise wird seine Wiederwahl ausnahmsweise (gegen die "reine Lehre") unterstützt. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals III gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung, des Bedingten Kapitals 2012 gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung sowie des Bedingten Kapitals 2017 gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Gegen die Aufhebung mehrerer offenbar nicht mehr benötigter bedingter Kapitalia bestehen keine Einwände. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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