Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.03.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts des Vorstands für die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts gemäß § 315b Abs. 3 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Vom Bilanzgewinn der AG in Höhe von 23,3 Mio. € sollen 16,15 Mio. € ausgeschüttet werden.

 

Der Dividendenvorschlag von 0,55 € je Stammaktie und von 0,60 € je Vorzugsaktie ist für die Vorzugsaktionäre akzeptierbar. Er entspricht einer Gewinnausschüttungsquote von 69 %. Bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von 33,9 Mio. € beträgt die Ausschüttungsquote 47,6 % und liegt damit im Rahmen der von der S.d.K. empfohlenen Ausschüttungsquote in Bezug auf den Konzerngewinn.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorsteuergewinn (EBT) stieg im Konzern um 8,4% auf 49,2 Mio. €. Entsprechend stieg das Konzernergebnis (EAT) auf 33,9 Mio. € an, wovon 33,5 Mio. € den Aktionären der Gesellschaft zustehen. Bei einem Umsatzanstieg von 2% stieg die EBIT-Umsatzrendite leicht auf 6,3% an. Dies spricht für ein weiterhin erfolgreiches Wirtschaften des Vorstandes. Die Ziele des Prognoseberichts für 2018 wurden erreicht.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat positiv auf die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens hingewirkt, indem er diesem bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite stand. Er ist seinen satzungs- und gesetzmäßigen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen. Ein Nachhaltigkeitsbericht wurde vorgelegt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Fachlich bestehen keine Bedenken gegen die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer. Allerdings stiegen die sonstigen Leistungen im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 50% auf 0,3 Mio. €. Im Vergleich zu den reinen Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 0,4 Mio. € entspricht dies 75%. Die SdK fordert, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gegenüber der prüfenden Gesellschaft gewährleisten zu können, dass sonstige Beratungsleistungen in Summe nicht mehr als 25% des reinen AP-Honorars entsprechen. Aus diesem vorgebrachten Grund muss die SdK den Wahlvorschlag ablehnen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss

 

Ablehnung

 

Begründung:  Es gibt keinerlei berechtigten Gründe von der im Corporate Governance Kodex festgelegten Pflicht zur Transparenz des Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder abzuweichen. Andere börsennotierte Aktiengesellschaften veröffentlichen diese Zahlen problemlos und dies seit Jahren. Eine Ausnahme hierzu zu gewähren ist nicht sinnvoll. Deshalb fordert die SdK den Aufsichtsrat auf, diesen Punkt von der Tagesordnung zu streichen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abestimmungesverhalten abgewichen werden.

 



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