Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2019



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TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius SE & Co. KGaA und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat auf Grund der vorgestellten Jahreszahlen keine Bedenken, der Feststellung des Jahresabschlusses zuzustimmen.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, merkt aber erneut an, dass die Ausschüttungsquote mit rund 26 % weiterhin unterhalb der Forderung der Schutzgemeinschaft liegt. Die SdK fordert für Unternehmen in einem normalen Geschäftsumfeld eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses und vertritt die Auffassung, dass damit auch weiteres Wachstum hinreichend finanzierbar ist. Bereits in den Vorjahren wurde von Seiten der SdK auf diesen Umstand hingewiesen. Die Schutzgemeinschaft hat aber durchaus zur Kenntnis genommen, dass heuer eine Steigerung der Ausschüttungsquote von rd. 23 % auf 26 % lt. Vorschlag erfolgen soll. Die SdK erwägt zukünftig bei Unterschreitungen der Untergrenzen eine Entlastung der Gremien zu verweigern, ausgenommen sind dann lediglich triftige Gründe, die im Einzelfall eine reduzierte Ausschüttung begründet rechtfertigen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat ihre Aufgaben der Unternehmensführung sowohl hinsichtlich der erreichten Unternehmenskennzahlen wie auch der weiteren Ausrichtung des Unternehmens erfolgreich umgesetzt. Allerdings hat sie die Börse nicht nur im IV Quartal 2018 nicht überzeugen können. Um dauerhaft einen nachhaltig positiven Effekt für die Anleger zu erzielen, wird die persönlich haftende Gesellschafterin zusätzliche Anstrengungen hinsichtlich des weiteren Wachstums, insbesondere des Konzernjahresüberschusses und der Dividendenausschüttung unternehmen müssen. Mit dem Ergebnis des 1. Quartals 2019 scheint die SE bereits auf einem guten Weg zu sein. Trotz der zuvor genannten Kritik wird heuer der Entlastung zugestimmt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Überwachung und Kontrolle stets wahrgenommen. Allerdings gelten die unter TOP 2 und TOP 3 ausgeführten Anmerkungen ebenfalls für den AR. Durch die Kapitalgeber werden sinkende Umsätze und Ergebniskorrekturen an den unteren Rand der zuvor genannten Bandbreite negativ wahrgenommen, wie das IV. Quartal 2018 offenkundig zeigte.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin als Abschlussprüfer für 2019 und die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a. M. für 2020 bestehen aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken.

 

HInweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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