TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des Konzerns, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Umsatz ist um 22 Prozent auf über eine Milliarde Euro gestiegen, das bereinigte Ebit um gut 61 Prozent auf rund 65 Millionen Euro. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die inzwischen komplett übernommenen ehemaligen Gemeinschaftsunternehmen mit BMW und Benteler nun voll in die Bilanz der SGL Group einflossen. Der überproportionale Ergebnisanstieg ist zudem auch der Umstellung auf den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 15 zu verdanken. Das Ergebnis pro Aktie ist dennoch um 70 % auf nur noch 34 Cent nach 1,14 Euro im Vorjahr gesunken. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der AR hat gemäß dem vorgelegten Bericht seine Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung beraten und überwacht. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: KPMG prüft erst seit 2017. Der Bestätigungsvermerk umfaßt 9 Seiten. Dies zeigt, daß die Prüfungsgesellschaft sich intensiv mit dem Unternehmen auseinandergesetzt hat. Sofern neben den Honoraren für die Abschlußprüfung weitere Honorare an den Prüfer gezahlt wurden betrafen diese überwiegend vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen wie die EMIR-Prüfungen nach § 20 WphG. Steuerberatungsleistungen umfassen im wesentlichen umsatzsteuerliche Fragen zu Einzelthemen. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2017, Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die Begebung einer Wandelanleihe in 2018 wird als Grund angeführt, weshalb ein neues genehmigtes Kapital ausgegeben werden soll. Dies ist nicht nachvollziehbar. Zudem war Begründung für die Schaffung genehmigten Kapitals in 2017, daß die Eigenkapitalquote mit 17,5 % recht dünn ist und mit den Mitteln der vorgesehenen Kapitalerhöhung Schuldverschreibungen und Wandelanleihen vorzeitig zurückgekauft werden und somit der Verschuldungsgrad gesenkt werden soll. Tatsächlich sind die Nettofinanzschulden 2018 um über 100 Mio. oder rund 74 % gestiegen, das Gearing, also die Nettofinanzschulden im Verhältnis zum Eigenkapital, um fast 50 %. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019 sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Alle bisher begebenen Wandelanleihen hatten die kleinste Stückelung von 100.000 Euro. Deshalb wurde sie nur institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika zum Kauf angeboten und das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre regelmäßig ausgeschlossen. Aus der Ermächtigung von 2017 ergibt sich noch ein Handlungsrahmen von über 190 Mio. Euro, so daß wir überhaupt keinen Anlaß sehen, nun einen noch höheren Ermächtigungsspielraum zu schaffen. Deshalb lehnen wir dies ab. Die Historie zeigt zudem, daß Kleinanleger regelmäßig nicht die Möglichkeit haben, entsprechend Ihren Aktien Anteile an einer Schuldverschreibung dieser Gesellschaft zu zeichnen. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010 in § 3 Absatz 14 der Satzung und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Da die Wandelanleihe aus 2010 bei Fälligkeit im Januar 2018 vollständig zurückgezahlt wurde, können daraus keine Wandlungsrechte mehr ausgeübt werden. Dementsprechend soll das verbliebene und jetzt funktionslose Bedingte Kapital 2010 vollständig aufgehoben werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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