TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 2,06 - auch ohne Berücksichtigung des Immobilienverkaufs mit 0,65 je Aktie wurde das Ergebnis gesteigert. Die Aktionäre werden am Ergebnis je Aktie von EUR 1,41 mit gut 40% sowie zum Großteil am Erlös durch den Immobilienverkauf (nämlich mit EUR 0,50 von EUR 0,65 pro Aktie) beteiligt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr wurde durch Lieferengpässe etwas negativ beeinflusst - dennoch konnte das Unternehmen seinen Stand behaupten. Umsatzerlöse der Wacker Neuson Group wurde wieder gesteigert, um 11%. Neben den Kernmärkten Europa und Nordamerika zieht der Raum Asien Pazific an, und Kompaktmaschinen erfreuen sich ebenfalls vermehrter Nachfrage. Der Bereich Digitalisierung wird weiter ausgebaut, die "Strategie 2022" weiterverfolgt. Das Unternehmen bewegt sich weiter in die richtige Richtung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in sieben ordentlichen Sitzungen. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass er seinen Aufgaben u.a. hinsichtlich Beratung und Kontrolle des Vorstandes nicht nachgekommen wäre. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen aus Sicht der SdK dahingehend Bedenken, da im Vergleich zu den Abschlussprüfungskosten rein rechnerisch die aufgewendeten Steuerberatungskosten ein Drittel ausmachen. Dies liegt über der von der SdK geforderten Grenze von max. 25%. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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