TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG Zustimmung Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung stellt eine Ausschüttungsquote in Höhe von 48% des Konzernjahresüberschusses dar. Diese liegt in der Bandbreite der von der SdK empfohlenen Ausschüttungsquote von 40% – 60%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die Ziele erreicht, die Prognose hinsichtlich des operativen Ergebnisses zweimal erhöht und die Integration der vier getätigten Übernahmen laut Berichtserstattung erfolgreich abgeschlossen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Ein ausführlicher Aufsichtsratsbericht und eine gut nachvollziehbare Kontrolle und Überwachung des Vorstands rund um die getätigten Übernahmen, bilden die Grundlage für die Entlastung. Die geringe Größe des Aufsichtsrats mit nur drei Mitgliedern wird in Verbindung mit den zahlreichen externen Aufsichtsratsmandaten von Herrn Reuter kritisiert. Es wird ein weiteres unabhängiges Mitglied gefordert. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats Zustimmung/Ablehnung Begründung: Allen Wahlkandidaten bis Herrn Uwe H. Reuter wird zugestimmt. Bei Herrn Reuter bestehen fünf konzerninterne Aufsichtsratsmandate mit Vorsitz und fünf externe Mandate. Nach Ansicht der SdK ist darum nicht gewährleistet, dass der Kandidat die für das Amt notwendige Zeit mitbringt. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung (Änderung der Firma) Zustimmung Begründung: Gemäß der Satzung führt die Gesellschaft die Firma „Patrizia Immobilien AG“. Mit Zustimmung zu der Beschlussvorlage wird der Name an die mittlerweile verkehrsübliche Bezeichnung „Patrizia AG“ verkürzt. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Gegen die Bestellung von Deloitte als Wirtschaftsprüfer bestehen aus fachlicher Sicht keine Bedenken. Allerdings prüft der Wirtschaftsprüfer die Gesellschaft schon länger als 10 Jahre. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte, nach Auffassung der SdK, der Abschlussprüfer alle 10 Jahre gewechselt werden. Gegenseitiges „Gewöhnen“ führt auf Seiten des Prüfers im Zweifel zu einer verringerten Unabhängigkeit aufgrund zu großer Vertrautheit und damit mangelnder Distanz und zu größeren Einflussmöglichkeiten des Unternehmens auf den Prüfer und damit auf den Ergebnisausweis. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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