TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Vossloh steht vor großen Herausforderungen, dass Unternehmen für die Zukunft aufzustellen. Daher ist der Ausschüttung von ca. 15% des Gewinnes ausnahmsweise zu zustimmen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat trotz des Weiteren Konzernumbaus in einem herausfordernden Umfeld einen Gewinn erwirtschaftet. Hierfür gebührt ihm Anerkennung. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner schwierigen Aufgabe unterstützt und überwacht. Hierdurch hat er Anteil am Ergebnis. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 Zustimmung Begründung: Es gibt weder persönlich noch fachliche Gründe gegen die Wahl zu Abschlussprüfer. Insbesondere sind die Prüfer hinreichend unabhängig. TOP 6 Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Es gibt keine Bedenken gegen die Wahl der Kandidatin. Insbesondere verfügt sie über keine persönliche oder fachlichen Ausschlussgründe, wie beispielsweise Overboarding. TOP 7 Entlastung der ehemaligen Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Es ist zwar erstaunlich, dass es vier Jahre gedauert hat, bis die Untersuchungen des Aufsichtsrates abgeschlossen wurden. Allerdings spricht es schon für eine gewisse Genauigkeit, die zu einem Ergebnis dieser Art geführt haben.Hierzu gilt es aber in der Hauptversammlung nachzufragen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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