Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern Zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 i.V.m § 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar bleibt die Gesellschaft mit eine Ausschüttungsquote von unter 30% unterhalb der Vorgaben der Abstimmungsrichtlinien der SdK (zwischen 40%-60% des Bilanzgewinnes). Allerdings steht die Gesellschaft vor der Herausforderung neue Motoren ohne Emission zu entwickeln, um die eigene Abhängigkeit vom Diesel zu reduzieren. Damit ist die niedrigere Ausschüttungsquote unternehmenspolitisch nachzuvollziehen. 

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Ergebnis vor Sondereffekten um mehr als 50% steigern können. Auch der Umsatz konnte erheblich gesteigert werden.

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Erreichung der Ergebnisse durch Rat und Überwachung unterstützt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl der Abschlussprüfer. Insbesondere ist deren Unabhängigkeit gewährleistet, da sie neben den Leistungen als Abschlussprüfer keine sonstigen Leistungen von der Gesellschaft mit Ausnahme sonstiger Bestätigungsleistungen erhalten.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Teilweise Ablehnung ggf. Änderung in der HV

 

Begründung: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Wahl der Kandidaten aus persönlicher oder fachlicher Sicht. Lediglich beim Kandidaten Dr. Dohle bestehen Bedenken, da er schon 4 Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien innehat, wobei bei 2 bestehenden Mandanten den Vorsitz hat. Da der Vorsitz doppelt gerechnet wird, überschreitet er die Maximalzahl, der von der SdK in den Abstimmungsrichtlinien festgelegten Anzahl von maximal 5 Mandaten. Bei dem Vorsitz in Deutz AG kämen noch 2 weitere Mandate hinzu. Sollte der Kandidat das ein oder andere Mandat zurückgeben, bestünden gegen seine Wahl keine Bedenken. 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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