Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar liegt die Ausschüttungsquote mit 38,99% des Konzernjahresüberschusses knapp unterhalb der von der SdK geforderten Untergrenze von 40% des Konzernjahresüberschusses, ist jedoch aufgrund des laufenden Investitionsvorhabens in das Terminal 3 mitzutragen. Allerdings wird der Verwaltung auf der HV deutlich gemacht, daß die Erwartungen der SdK an die Dividendenpolitik eine andere, nämlich höhere in Richtung 50% des Konzernjahresüberschusses ist.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung hat die vereinbarten Ziele erreicht und eine EK-Rendite von mehr als 11% erwirtschaftet. Dies dürfte für ein Infra-strukturunternehmen eine gute Leistung darstellen. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, daß im ausgewiesenen Ergebnis positive Sondereffekte von ca. EUR 100 Mio. enthalten sind. Aber auch ohne diese Sondereffekte wären die kommunizierten Ziele erreicht worden. Die Belastbarkeit des kommunizierten Klimaschutzzieles ist auch unter Eliminierung der Faktors eines erhöhten Passagieraufkommens auf dessen Realität hin zu hinterfragen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich des AR-Berichtes seiner Kontroll- und Überwachungsaufgabe nachgekommen und hat die richtigen Schwerpunkte (Ausbau, Beteiligungsgeschäft, Risikomanagement, IKS) bei seiner Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt. Allerdings scheinen die sog. nichtfinanziellen Faktoren bei der Arbeit des AR keine ausreichende Bedeutung erlangt zu haben, zumindest nicht nach dem AR-Bericht. Hier wird nachzufragen sein. Es wird angeregt, daß zukünftig im Geschäftsbericht die individuellen Teilnahmequoten der AR-Mitglieder an den Sitzungen ausgewiesen werden.

 

 

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Bestellung von PWC bestehen keine fachlichen Bedenken. Allerdings hat der Aufsichtsrat weiterhin an der Erreichung der Ideallinie der Trennung von Prüfung und Beratung zu arbeiten. Zwar halten sich die für die Beratung aufgewandten Honorare innerhalb der von der SdK tolerierten Grenzen, allerdings gelten diese Grenzen auch nicht als generelle Ausnahme, sondern nur als solche für zwingend begründete und begründbare Einzelfälle.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschluss dient der organisatorischen Straffung und steuerlichen Optimierung sowie dem Gleichlauf des Anfalles des Gewinnes auf Tochter- wie auf Muttergesellschaftsebene.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 12 der Satzung zur Vergütung des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Die AR-Vergütung scheint der SdK auch nach der Erhöhung nicht übersetzt zu sein, allerdings fehlen die Kriterien für die Einordnung der bisherigen sowie der neuen AR-Bezüge im Rahmen einer Vergleichsgruppe mit den entsprechenden Parametern (niedrigster, höchster Wert, Median, Mittelwert, peer-group-Unternehmen, durchschnittliche Belastung durch das Mandat in Stunden), um die Notwendigkeit dieser Erhöhung nachvollziehen und beurteilen zu können. Das sog. Sitzungsgeld wird als nicht intelligenter Vergütungsparameter eingestuft, weil damit die Teilnahme an Sitzungen, die ohnehin mit zur ersten noblen Pflicht des AR-Mitglieder gehört, gesondert belohnt würde. Darüber hinaus wird bemängelt, daß es keine Vergleichsrechnung für das Jahr 2018 mit den veränderten Vergütungsregeln gibt, damit man die konkreten Auswirkungen der Erhöhung besser einordnen kann. Sollte die Verwaltung die Vergleichsgrundlage sowie die Vergleichsrechnung für das Jahr 2018 in der HV nachliefern und darüber hinaus belastbare Gründe für die Beibehaltung des Sitzungsgeldes benennen können, behält sich die SdK die Zustimmung vor.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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