TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Zustimmung Begründung: Bei einem bereinigten Konzernjahresüberschuss von 0,45 € liegt die Dividende mit 0,25 € im oberen Rahmen der von der SdK favorisierten Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Gemessen am nach wie vor negativen Free Cashflow handelt es sich um eine Ausschüttung aus der Substanz, der vor dem Hintergrund der hohen Verschuldung des Unternehmens (Nettoverschuldung zu EBITDA am 31.12.18 beim Faktor 7,3) nur unter der Annahme zugestimmt werden kann, dass die operative Trendwende in diesem Jahr tatsächlich vollzogen wird und somit das Unternehmen in die Phase des Schuldenabbaus (Deleveraging) eintreten kann. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Bei einem bereinigten Konzernjahresüberschuss von 0,45 € liegt die Dividende mit 0,25 € im oberen Rahmen der von der SdK favorisierten Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Gemessen am nach wie vor negativen Free Cashflow handelt es sich um eine Ausschüttung aus der Substanz, der vor dem Hintergrund der hohen Verschuldung des Unternehmens (Nettoverschuldung zu EBITDA am 31.12.18 beim Faktor 7,3) nur unter der Annahme zugestimmt werden kann, dass die operative Trendwende in diesem Jahr tatsächlich vollzogen wird und somit das Unternehmen in die Phase des Schuldenabbaus (Deleveraging) eintreten kann. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Ausweichlich des AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Beratungs-, Kontroll- und Überwachungsfunktion gerecht geworden. Die Argumentation im TOP 3 gilt entsprechend. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Der Abschlussprüfer hat im vergangenen Geschäftsjahr zwar keinerlei Steuer- und Beratungsleistungen für die K+S AG erbracht. Indes wird die Abschlussprüfung seit über 10 Jahren von der gleichen Gesellschaft erbracht. Damit ist die Unabhängigkeit des AP nach Auffassung der SdK nicht mehr in hinreichendem Maße gegeben. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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