TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der erneute Anstieg der Dividende um 4,4% entspricht der Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr. Die Ausschüttungsquote in Bezug zum Konzernjahresüberschuss liegt bei 46 % und befindet sich damit im Bereich der von der SdK empfohlenen Gewinnausschüttungsspanne von 40 bis 60%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat im GJ 2018 trotz weltweiter Krisen das hohe Ergebnisniveau noch verbessern können (+7,1 %), ebenso die Nachhaltigkeit des Geschäfts. Neben der höheren Dividende wurde auch ein weiterer Zuwachs beim Konzern-Eigenkapital von 11,4% erwirtschaftet. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanz stieg damit auf nun 77 % und ist weiterhin überdurchschnittlich hoch. Die Berichterstattung über das Geschäftsjahr ist transparent und ausführlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen aus Satzung, Gesetz und CGK nachgekommen. Er hat den Vorstand kontrolliert und beraten und damit zum erneuten Erfolg des Konzerns beigetragen. TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat, Dr. Kurt Bock, Heidelberg, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der BASF SE, ist als sehr fähiger Manager bekannt. Es gibt keine Gründe, die gegen seine Wahl sprechen. Auch ist die Zahl seiner weiteren AR-Mandate angemessen. Im Fall seiner Wahl ist beabsichtigt, ihn zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen. Hierzu wird PWC vorgeschlagen Zustimmung Begründung: Es gibt keine Gründe die gegen PWC als Abschlussprüfer sprechen. Die Kosten der Abschlussprüfungen für 2018 konnten gesenkt werden und betrugen 94% der Honorare an PWC. Die Nebenleistungen liegen somit im Rahmen der SdK Empfehlung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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