TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttung mit € 0,75 je Aktie ist bei einem EPRA-Überschuss € 1,10 je Aktie eine für die Aktionäre attraktive Ausschüttung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Sämtliche Kennzahlen des Konzerns von der Nettomiete über das Eigenkapital bis zum Asset Value etc. haben sich weiter wie in den Vorjahren verbessert, so dass dem Vorstand Entlastung gebührt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und Beratung entsprechend dem Geschäftsbericht nachgekommen, so dass ihm Entlastung gebührt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, nicht zum Abschlussprüfer zu wählen. TOP 6 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung, die Wiederherabsetzung des Bedingten Kapitals 2018/I und damit verbundene Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Diese geplante Kapitalmaßnahme erfolgt bei wenigen Gesellschaften in Deutschland; ist aber für die Aktionäre positiv, um eine künftige flexible Dividendenpolitik gestalten zu können. Der Beschlussvorschlag beinhaltet eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von € 750 Mio. und eine sofort anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung. Damit bleibt das Grundkapital unverändert und es handelt sich um einen reinen Passivtausch auf der Passivseite der Bilanz. Aus Aktionärssicht ist dieser Vorschlag positiv. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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