TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Angesichts des wieder starken operativen Geschäftsergebnisses 2018, der soliden Finanzlage und des Vertrauens des Managements in die langfristigen Wachstumsaussichten der Adidas AG soll die Dividende auf € 3,35 je Stückaktie erhöht werden. Dies bedeutet wieder eine Steigerung von 29% gegenüber dem Vorjahr (2017: € 2,60; 2016: € 2,00) und entspricht einer Ausschüttungsquote von 39% des Gewinns aus den fortgeführten Geschäftsbereichen (2017: 37,1%). Der Dividendenvorschlag findet unsere Zustimmung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Dank der sehr guten Geschäftspolitik des Vorstands wurden 2018 wieder hervorragende Geschäftsergebnisse erzielt (Umsatzrekord, höchste Marge aller Zeiten, große Gewinnsteigerung). Insbesondere die konsequenten Maßnahmen des Vorstands zur Steigerung der Profitabilität sind erfolgreich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt hat. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung zu den Kandidaten Kauffmann, Landau, Menges, Sawiris, Dr.Rabe, Uebber und Ulrich; Ablehnung des Kandidaten Gallienne Begründung: Die Wiederwahl der bisherigen AR-Mitglieder Herbert Kauffmann, Igor Landau, Kathrin Menges, Nassef Sawiris, sowie die Neuwahl von Dr.Thomas Rabe, Bodo Uebber und Jing Ulrich kann befürwortet werden. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wahl dieser vorgenannten Kandidaten als Aufsichtsrat sprechen würden. Die Verkürzung der Dauer der Bestellung des bisherigen AR-Vorsitzenden Igor Landau auf 1 Jahr ist aufgrund des hohen Alters von Herrn Landau zu begrüßen. Besser noch wäre gewesen, wenn die Nachfolge des AR-Vorsitzenden frühzeitiger geregelt worden wäre und Herr Landau bereits jetzt mit Beendigung dieser Amtszeit ausgeschieden wäre. Herr Ian Gallienne, Co-Chief Executive Officer der Groupe Bruxelles Lambert, übt derzeit auch noch die Aufsichtsratsmandate bei 7 Unternehmen der Bruxelles Lambert-Gruppe, sowie 2 weitere Mandate bei anderen Unternehmen aus. Gemäß den Abstimmungsregeln der SdK sollen operativ tätige Personen nicht mehr als 3 Mandate innehaben. Auch wenn Konzernmandate nur hälftig gezählt werden, würde Herr Gallienne bei Wiederwahl in den Adidas-Aufsichtsrat, dann rechnerisch 6,5 Mandate ausüben. Die Wiederwahl von Herrn Gallienne ist somit abzulehnen. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die SdK steht Kapitalerhöhungen auch gegen Sacheinlagen als Vorratsbeschluss kritisch gegenüber, da Bewertungsspielräume, insbesondere auch was die Werthaltigkeit der Sacheinlage betrifft, entstehen können, die zu unwillkommenen Machtverschiebungen führen können. Der Beschlussfassung kann hier zugestimmt werden, da es sich um einen Kapitalvorratsbeschluss von nicht mehr als 10% des Grundkapitals handelt. Außerdem sind Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit mit ähnlichen Vorratsbeschlüssen gewissenhaft umgegangen; dies wird auch für die Zukunft erwartet. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung sowie über die Aufhebung von § 4 Abs. 6 der Satzung Zustimmung Begründung: Der Zustimmung zur Aufhebung des genehmigten Kapitals steht nichts entgegen. TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2019 Ablehnung Begründung: Aus fachlichen Aspekten spricht nichts gegen die Wahl der KPMG AG zum Abschlussprüfer. Erfreulich ist auch, dass für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen nur sehr geringe Zahlungen an den Abschlussprüfer gezahlt wurden. Allerdings prüft die KPMG bereits seit über 20 Jahren den Abschluss der Adidas AG. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu gewährleisten, fordert die SdK einen Wechsel des Abschlussprüfers nach mindestens 10 Jahren. Somit ist die Wiederwahl abzulehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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