Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.03.2019



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TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung ist zwar bezogen auf den Bilanzgewinn sehr hoch, allerdings ist die Dividendensteigerung unterhalb der Steigerung des Free Cashflow, sodass die Steigerung gerechtfertigt ist.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte wieder mit einer sehr guten Ergebnissteigerung aufwarten, obwohl Investitionen in Rekordhöhe von € 12,2 Milliarden getätigt wurden, stieg der Free Cashflow (vor Ausschüttung und Investitionen in Spektrum) um 13,7% und das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA um 5%.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei den sehr guten Ergebnissen durch seine Tätigkeit unterstützt. Damit war er ebenfalls am positiven Ergebnis beteiligt, sodass auch ihm für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Entlastung erteilt werden kann.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung:  Aus fachlichen Gründen bestehen keine Bedenken gegen die Wahl von PWC zum Abschlussprüfer. Allerdings prüft die Gesellschaft die Deutsche Telekom bereits seit Börsennotierung in 1996. Um hier eine zu große Vertrautheit zu vermeiden und damit die uneingeschränkte Unabhängigkeit zwischen prüfender und geprüfter Gesellschaft gewährleisten zu können, fordert die SdK den Abschlussprüferwechsel nach mindestens zehn Jahren.

 

 

TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder gegen die Person noch aus fachlichen Gesichtspunkten Bedenken gegen die Wahl in den Aufsichtsrat. Vielmehr wird erwartet, dass die persönliche Qualifikation zum Wohle des Unternehmens eingesetzt, eine Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellt.

 

 

TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder gegen die Person noch aus fachlichen Gesichtspunkten Bedenken gegen die Wahl in den Aufsichtsrat. Vielmehr wird erwartet, dass die persönliche Qualifikation zum Wohle des Unternehmens eingesetzt, eine Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellt.

 

 

TOP 8 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder gegen die Person noch aus fachlichen Gesichtspunkten Bedenken gegen die Wahl in den Aufsichtsrat. Vielmehr wird erwartet, dass die persönliche Qualifikation zum Wohle des Unternehmens eingesetzt, eine Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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