TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts der SMA Solar Technology AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Auch wenn das Unternehmen nach wie vor über eine Nettoliquidität verfügt, erscheint aufgrund des massiven Umsatz- und Ergebniseinbruchs im vergangenen Geschäftsjahr ein Vortrag des Bilanzgewinns akzeptabel. TOP 3 Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das abgeschlossene Geschäftsjahr verlief mit einem deutlichem Umsatzrückgang und einem negativen EBITDA alles andere als zufriedenstellend. Zwar konnte der Absatz an Wechselrichtern mit einer Gesamtleistung von 8,5 Gigawatt nahezu konstant gehalten werden, ebenso verfügt das Unternehmen weiterhin über eine angemessene Eigenkapital- und Liquiditätsposition. Zudem erfolgte die Kappung der ursprünglich anvisierten Unternehmensziele aufgrund eines regulierungsbedingten drastischen Einbruchs des chinesischen Solarmarktes, in dessen Folge chinesische Unternehmen verstärkt in internationale Märkte vorgedrungen und einen erheblichen Preisdruck verursacht haben. Ob die eingeleiteten Gegenmaßnahmen, insbesondere der Verkauf der chinesischen Tochtergesellschaften, die operative Trendwende herbeiführen können, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Daher ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes ist der Aufsichtsrat seinen aktienrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen. Darüber hinaus wird auf die Begründung zu TOP 3 verwiesen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Gegen Deloitte als Abschlussprüfer liegen prinzipiell keine Einwände vor, da sich die sonstigen Leistungen im angemessenen Rahmen bewegen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Deloitte die SMA-Gruppe bereits seit dem Börsengang prüft, weshalb von Seiten der SdK ein Wechsel des Abschlussprüfers empfohlen wird, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung durch die Verhinderung einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer und Unternehmen zu gewährleisten. Die SdK fordert einen Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft im maximal zehnjährigen Rhythmus. Dem Beschlussvorschlag kann somit keine Zustimmung erteilt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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