Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.07.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2018/19, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2018/19 und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Im vergangenen Jahr fiel ein Verlust von € 805 Mio. an. Obwohl ein Großteil auf Abschreibungen und Rückstellungen zurückzuführen ist, fiel der Cash-Flow auch um 46% auf € 1,85 pro Aktie. Gleichzeitig erhöhte sich die Nettoverschuldung von € 843 Mio. auf € 1,13 Mrd. Die Ausschüttung einer von € 0,45 auf € 0,20 gekürzten Dividende soll Stabilität und Zuversicht ausdrücken, ist aber auf der anderen Seite, in Anbetracht einer höheren Verschuldung und Drucks auf die Ratings, grenzwertig. Die SdK stimmt dem Vorschlag zu. Sollten die finanziellen Ziele im laufenden Jahr aber nicht erreicht werden, muss dann die Stärkung der Substanz im Vordergrund stehen.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Management hat das Ausmaß und die Dauer des Verfalls der Zuckerpreise scheinbar unterschätzt. Zusätzlich trugen die Nicht-Zucker Bereiche weniger als erwartet zum Ergebnis bei. Nichtsdestotrotz ist in gewissen Maß die Handlungsfähigkeit beschränkt und im gegebenen Rahmen hat das Management mit Werksschließungen und anderen strukturellen Maßnahmen auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategische Maßnahmen wurden ergriffen und die Finanzsituation ist nach wie vor solide. Wünschenswert wäre nach Auffassung der SdK eine Entflechtung der Eigentümerstruktur, so dass die (Genossenschaft) Rübenbauern nicht quasi gleichzeitig Lieferant und Eigentümer sind. Doch in dem gegebenen Rahmen scheint der AR seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung 

 

Begründung: Grundsätzlich steht es jedem Großaktionär zu, Vertreter seiner Wahl in den Aufsichtsrat zu entsenden. Allerdings ist Herr Manz nicht nur indirekt Vertreter des Großaktionärs, sondern selbst auch Rübenanbauer. Damit scheinen mögliche Interessenkonflikte mehr oder weniger unausweichlich.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC prüft seit 2003. Generell sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung bei einer Prüfung von mehr als 10 Jahren ohne Wechsel der Prüfgesellschaft gefährdet

 

 

TOP 7 Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Schaffung von bis zu 20 Mio. neuen Aktien entspricht 9,8% des bestehenden Grundkapitals und ist damit unproblematisch, zumal den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt werden soll.

 

 

TOP 8 Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich bevorzugt die SdK die Ausschüttung einer Dividende statt eines Rückkaufs eigener Aktien. Da allerdings die Ermächtigung nur max. 10% der Aktien umfasst und in der Vergangenheit ein Aktienrückkauf nicht erfolgte kann dem Vorratsbeschluss zugestimmt werden.

 

 

TOP 9 Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Durch den Einsatz von Derivaten zum Rückkauf eigener Aktien kann sich die Transparenz für die außenstehenden Aktionäre vermindern. Zusätzlich gehen damit eventuell andere Risiken (z.B. counterpartsisiken) einher.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.