TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 nebst zusammengefasstem Lagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Bei einem stabilen operativen Ergebnis soll die Dividende von 0,65 € auf 0,71 € steigen. Damit beträgt die Ausschüttungsquote 32 %. Im Hinblick auf die sehr gute Finanzierungssituation der Software AG (€ 149 Mio. net Cash) wäre eine höhere Ausschüttung problemlos möglich und wünschenswert gewesen. In der Kombination aus stetig steigenden Dividenden, Aktienrückkäufen und Cash-Reserven für mögliche Zukäufe wird die relativ niedrige Ausschüttungsquote akzeptiert. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In den letzten fünf Jahren fehlte die übliche Dynamik der Software-Industrie bei der Software AG. Die Umsätze stagnierten mehr oder weniger und der Jahresüberschuss konnte nur im letzten Jahr gesteigert werden. Unter dem alten CEO wurde eine Neupositionierung eingeleitet z.B. hin zu IoT -Anwendungen. Da dieser Versuch (noch) nicht zur gewünschten Dynamik geführt hat starten die neuen Vorstände mit einer Kombination aus Fokussierung und neuen Produkten und Vertriebsstrategien. Obwohl der Erfolg nicht garantiert ist, kann man sowohl den alten, als auch den neuen Vorständen weder Untätigkeit noch klare Fehlentscheidungen vorwerfen, zumal die technische und finanzielle Position der Software AG nach wie vor sehr solide ist. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die strategische Repositionierung wurde mit einem fast komplett neuen Vorstand eingeleitet. Damit wird klar, dass der Aufsichtsrat Maßnahmen ergriffen hat, die stärkeres Wachstum generieren sollen. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: BDO prüft das Unternehmen seit über 20 Jahren. Bei so einer langen Prüftätigkeit ist die Unabhängigkeit der Prüfung grundsätzlich nicht mehr sichergestellt TOP 6 Beschlussfassung über die Aufnahme eines Höchstalters für Vorstände sowie über die Reduzierung des vorhandenen Höchstalters für Aufsichtsräte in der Satzung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Grundsätzlich fordert die SdK geeignete Personen sowohl für den Vorstand, als auch den Aufsichtsrat. Die Eignung hängt dabei weder von Alter, Geschlecht oder anderen Faktoren ab. Es ist damit die unternehmerische Entscheidung der Verwaltung eine Altersgrenze für Vorstände und Aufsichtsrat einzuführen. In einer sehr arbeitsintensiven und schnelllebigen IT Industrie ist eine solche Altersgrenze eventuell sinnvoll und spiegelt auch die innere Kultur der Firma wider. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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