Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 14.11.2018



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TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG zu einer Vergleichsvereinbarung mit den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Herrn Peter Jüngst und Frau Annegret Franzen sowie den beteiligten D&O-Haftpflichtversicherern.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der zur Abstimmung gestellte Vergleich erscheint sachgerecht. In wirtschaftlicher Hinsicht bedeutet der Vergleich eine Leistung an die Gesellschaft in Höhe zwischen € 830.000 bis € 1.140.000, womit die Vergleichsquote zwischen 34 % und 47 % liegt. Für eine Zustimmung des Vergleichs sprechen die – teils auflagenfreien – Einstellungen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder und die prozessualen Unsicherheiten der Schadensdarlegung. Ein Vergleichsabschuss entlastet ferner die Ressourcen der Gesellschaft gegenüber einer aufwändigen Weiterverfolgung der Ansprüche.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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