TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2018, des für die Aurubis AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017/18 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Das berichtete IFRS-Ergebnis je Aktie betrug im Berichtsjahr 6,46 €, was sich mit 7,80 € und 2,71 € in den Vorjahren vergleicht und mithin immer noch ein ordentliches Ergebnisniveau darstellt. Das operative Ergebnis je Aktie konnte demgegenüber mit 5,87 € (Vorjahr 5,21 €) sogar verbessert werden. Vorschlagsgemäß soll die Dividende daher von 1,45 € auf 1,55 € erhöht werden, was nicht nur eine Erhöhung sondern im Langfristvergleich sogar fast die höchste Dividendenzahlung je Aktie der Unternehmensgeschichte darstellt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Zustimmung Begründung: Gemessen an seinen beiden wichtigsten Steuerungsgrößen, dem operativen Konzern-ROCE sowie dem operativen Konzernergebnis vor Steuern, hat der Vorstand wiederholt gut gearbeitet. Ersterer konnte mit 14,8% erneut fast die Zielmarke von 15,00% erreichen und das operative EBT fiel im Berichtsjahr um gut 10% höher aus. Während hierbei das Kernsegment Metal Refining & Processing beim ROCE ein gewohnt sehr gutes Ergebnis vorlegte, gelang es dem aus strategischen Gründen zum Verkauf stehenden, renditeschwachen Segment Flat Rolled Products immerhin den ROCE mit 5,2% zu versiebenfachen. Verglichen mit dem Vorjahr wurde die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns insgesamt lediglich durch die aus Aurubis-Perspektive ungünstige Dollarkursentwicklung belastet. Mit dem Erwerb der restlichen Anteile an der Deutschen Giessdraht GmbH von Codelco, dem Zukunftsprojekt FCM sowie dem laufenden Effizienzsteigerungsprogramm hat der Konzern aus Sicht der SdK die Weichen für die Zukunft richtig gestellt. Des Weiteren gelang es dem finanzschuldenfreien Konzern auch im Berichtsjahr bei gesunden Bilanzstrukturen und guter Liquiditätsausstattung erneut einen positiven Free Cashflow zu generieren. Mit Blick auf den für die Aktionäre wichtigen TSR war die Kursentwicklung im Berichtsjahr enttäuschend, wobei die vorgeschlagene Anhebung der Dividende positiv erwähnt werden muss. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Zustimmung Begründung: Gemäß seines ausführlichen Berichtes hat der Aufsichtsrat bei überwiegend sehr hoher Präsenz in u.a. zehn Aufsichtsratssitzungen seine Kontrollfunktion verantwortlich erfüllt. Neben den strategisch wichtigen Projekten (Verkauf Flat Rolled Products, Umsetzung FCM) konnte dabei im Berichtsjahr außer dem Ausscheiden von Herrn Dr. Boel aus dem Vorstand auch die Neubestellung des „Eigengewächses“ Herrn Dr. Bünger als Technikvorstand erfolgreich abgearbeitet werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Geschäftsjahrs 2019/20 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020 Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt den vorgeschlagenen Wechsel des Abschlussprüfers sowie Konzernabschlussprüfers. Gegen die Bestellung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen ferner keine Einwände. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll die nach ihrer Erstwahl im März 2018 nur bis Juni 2018 dem Gremium angehörende Frau Schöne durch die derzeit gerichtlich bestellte Frau Bauer dauerhaft ersetzt werden. Frau Bauer weist dabei zwar ein anderes Kompetenzprofil als Frau Schöne auf, ist aber aus Sicht der SdK grundsätzlich geeignet die Funktion auszufüllen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|