TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2015 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB (jeweils in der im Jahre 2015 anwendbaren Fassung) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB (jeweils in der im Jahre 2016 anwendbaren Fassung) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Keine Abstimmung erforderlich TOP 3 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 Ablehnung Begründung: Da die Gesellschaft seit drei Jahren keine HV mehr durchgeführt und damit gegen das Aktiengesetz verstoßen hat, ist eine Entlastung nicht möglich. Es gab auch kaum Informationen für die Aktionäre zur Lage der Gesellschaft. Außerdem ist der vorgeschlagene Kapitalschnitt für die Aktionäre eine Katastrophe. Allerdings muss auch festgestellt werden, daß die Ursachen dafür teilweise schon Jahre zurückliegen und nicht unbedingt dem aktuellen Vorstand vorgeworfen werden können. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 Ablehnung Begründung: Auch für den AR gilt die Begründung wie für den Vorstand. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Da der AP keine Beratungsleistungen bei der Gesellschaft im letzten Jahr erbracht hat, spricht nichts gegen seine Wahl. TOP 7 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Sofern die Kandidaten zur persönlichen Vorstellung auf der HV anwesend sind, spricht grundsätzlich nichts gegen ihre Wahl. TOP 8 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung hinsichtlich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (§ 10 der Satzung) Zustimmung Begründung: Die Änderung ist problemlos. TOP 9 Beschlussfassung über Satzungsänderung hinsichtlich Vorsitz in der Hauptversammlung (§ 23 Abs. 1 der Satzung) Ablehnung Begründung: Grundsätzlich spricht überhaupt nichts gegen einen externen Dritten als Versammlungsleiter. Dieser sollte aber immer noch durch die HV gewählt und nicht nur durch den AR Vorsitzenden bestimmt werden. TOP 10 Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der vereinfachten Einziehung von fünfzehn Aktien (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG) sowie Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Einziehung von 15 Aktien ist für die anderen Aktionäre ohne Nachteil. TOP 11 Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung der Gesellschaft gemäß §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Deckung von Verlusten und im Übrigen zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage sowie Satzungsänderung Enthaltung Begründung: Die Kapitalherabsetzung von 40:1 ist für die Aktionäre desaströs. Für den Fortbestand der Gesellschaft ist eine Kapitalherabsetzung wahrscheinlich notwendig, um von den hohen Schulden wegzukommen. Ob diese aber in dieser Höhe notwendig ist, muss zunächst noch auf der HV hinterfragt werden. Durch die Ankündigung in dieser Höhe ist der Kurs natürlich nochmal nach unten getrieben worden. TOP 12 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen (Einbringung der von der Wild Bunch AG begebenen EUR 18.000.000 8% – Inhaberschuldverschreibungen 2016/2019) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Zustimmung Begründung: Vorbehaltlich weiterer Fragen auf der HV und unter Berücksichtigung der Kapitalherabsetzung, scheint die Sacheinlage erstmal sinnvoll zu sein, um die Schulden abzubauen. TOP 13 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen (Einbringung von Forderungen aus französischen Bankdarlehen und Investitionsverträgen) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Zustimmung Begründung: siehe TOP 12 TOP 14 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015/I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Nach den ganzen vorhergehenden Kapitalmaßnahmen wird der erneute mögliche Bezugsrechtsausschluss von bis zu 50% des neuen Grundkapitals besonders abgelehnt. TOP 15 Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss Ablehnung Begründung: Es ist nicht einsehbar, warum die Einschränkung der Transparenz sinnvoll sein soll. TOP 16 Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2008 und entsprechende Löschung von § 3 Abs. 3 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Aufhebung ist sinnvoll und ohne Nachteil für die Aktionäre. TOP 17 Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung Enthaltung Begründung: Die Anpassung der AR Vergütung an die Arbeitsbelastung bei der Gesellschaft ist durchaus verständlich. Unklar ist aber die Vergütung für die Ausschüsse, da z.B. der Investitionsausschuss im letzten Jahr überhaupt nicht getagt hat. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimungsverhalten abgewichen werden.
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