Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.09.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der L-KONZEPT Holding AG für das Geschäftsjahr 2017 samt Anhang und Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2 
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat schon vor Jahren auf den Hauptversammlungen darauf hingewiesen, daß das Geschäftsmodell für einen stetigen Gewinn und Dividendenausschüttungen nicht trägt, da die Gesellschaft zu klein ist und eine zu geringe Kapitalausstattung hat. Daher sind die Ergebnisse immer sehr volatil. Im Rahmen dieser eingeschränkten Möglichkeiten hat der Vorstand aber immer das Beste daraus gemacht. Insofern ist es begrüßenswert, daß diese Einsicht jetzt auch bei der Gesellschaft zu neuen Überlegungen geführt hat und bei TOP 6 über die Zukunft der Gesellschaft diskutiert werden soll.

 

 

TOP 3 
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des AR Berichts hat der AR seine Überwachungsfunktionen ausgeführt. TOP 6 auf der Tagesordnung zeigt, daß auch der AR neue Strategien für die Gesellschaft entwickeln will.

 

 

TOP 4 
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen den AP spricht.

 

 

TOP 5 
Neuwahl des Aufsichtsrats

 

Zustimmung/Ablehnung

 

Begründung:

 

a)    Gegen die Wahl der Kandidaten Frau Fischer-Schön und Stephan Bonell bestehen keine Bedenken.

 

b)     Die Wahl des Kandidaten Florian Renner kann nicht mitgetragen werden, da Herr Renner mit 7,5 Mandanten ohne das Mandat bei der L-Konzept die von der SdK als für die angemessene und verantwortungsvolle Amtsausübung maximal akzeptierte Anzahl von fünf Mandaten überschreitet und damit overboarded ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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