TOP 1 Bericht des Vorstands über die aktuelle Lage der Gesellschaft einschließlich des Berichts über die im August 2018 durchgeführte Kapitalerhöhung Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Aufhebung des noch verbliebenen Genehmigten Kapitals 2017 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Beschlussvorschlag fand bereits auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.06.2018 nicht die notwendige Mehrheit, weshalb die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für erforderlich erachtet. Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden. Die SdK stellt sich aufgrund der angespannten Liquiditätssituation des Unternehmens nicht grundsätzlich gegen eine Möglichkeit zur Barkarpitalerhöhung, wenn die o.g. Grenzwerte eingehalten werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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