TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung in Höhe von mindestens vierzig bis sechzig Prozent des (Konzern-)Jahresüberschusses. Angesichts des erheblichen Verlustvortrags schlagen Vorstand und Aufsichtsrat indes zu Recht vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 auf neue Rechnung vorzutragen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat sowohl die Umsatzerlöse als auch den Jahresüberschuss erheblich gesteigert. Insofern scheint die strategische Ausrichtung der Gesellschaft durch den Vorstand aufzugehen. Allerdings hängt die künftige „Abbildung der kompletten Wertschöpfungskette beginnend beim [Kohle-]Abbau über die Logistik bis zur Lieferung an die Kunden“ (Geschäftsbericht 2017, S. 4) nicht zuletzt von dem geplanten Abbau eigener Kohlevorkommen im polnischen Orzesze ab. Ob das Vorkommen tatsächlich die „kostengünstige Förderung […] von über 650 Millionen Tonnen mit vergleichsweise geringem Investitionsvolumen ermöglich[t]“ (Geschäftsbericht 2017, S. 11), bleibt abzuwarten – und damit auch die angekündigte Erschließung „nachhaltige[r] Wettbewerbsvorteile im europäischen Markt“ (Geschäftsbericht 2017, S. 11). TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in vier Versammlungen mit der Arbeit des Vorstandes beschäftigt. Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsfunktion erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Prüfers und zwar spätestens alle zehn Jahre sowie eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält die SdK Beratungshonore in Höhe von höchstens fünfundzwanzig Prozent der Prüfungshonorare. Die PANARES GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist erstmals auf der Hauptversammlung 2015 zum Abschlussprüfer gewählt worden; die Beratungshonorare betrugen in 2017 einundzwanzig Prozent der Prüfungshonorare. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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