Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.08.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MagForce AG nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Solange die Studien noch laufen haben die Zahlen weiterhin wenig Aussagekraft solange die Finanzierung gesichert ist. Dies hat die Gesellschaft im letzten Jahr erfolgreich geschafft. Bedauerlich sind aber die zu optimistischen Prognosen und die Verzögerungen bei der Entwicklung.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4  
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen den AP spricht.

 

 

TOP 5  
Beschlussfassung über die Änderung des Aktienoptionsprogramms 2013

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist befremdlich, dass das Aktienoptionsprogramm nun einfach geändert und verlängert werden soll, nachdem der Vorstand gemerkt hat, dass er sonst keine Aktien daraus beziehen könnte, da er seine ursprünglichen Prognosen nicht einhalten kann. Die SdK hatte das Programm bereits bei der Beschlussfassung als nicht zeitgemäß kritisiert.

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013/II, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018 sowie die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Kapitalvorratsbeschlüsse und der mögliche Bezugsrechtsausschluss sind insgesamt in der Gesellschaft zu hoch.

 

 

Begründung: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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