Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.08.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der McKesson Europe AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die McKesson Europe AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung 

 

Begründung: In einem boomenden Markt schreibt McKesson wieder sehr große Verluste. Der Verlust fiel zwar nicht so hoch aus wie im Jahr zuvor, aber ein niedrigerer Verlust kann weiterhin kein zufriedenstellendes Ergebnis darstellen.

 

Firmenwerte mussten im vergangenen Geschäftsjahr insbesondere in Großbritannien abgeschrieben werden und auch die Wechselkursrisiken konnten nicht abgewendet werden. Alle Punkte zusammen lassen die SdK zu dem Ergebnis kommen, dass der Vorstand seine Arbeit nicht im Sinne der Kleinaktionäre gemacht hat.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Laut Aufsichtsratsbericht hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Kontrollfunktion ausgeübt. In allen acht Sitzungen wurde der Vorstand mit eingebunden und Entscheidungen gemeinsam diskutiert. 

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für etwaige Zwischenfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2019 und 2020

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Deloitte GmbH wurde im Jahr 2015 erstmalig mit der Abschlussprüfung betraut. Darüber hinaus erbringt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft laut Geschäftsbericht keine weiteren Beratungsleistungen. Das Honorar in Höhe von 0,5 Mio. Euro erscheint der SdK auch im Rahmen zu liegen. Daher besteht kein Einwand der erneuten Wahl nicht zuzustimmen.

 

 

TOP 5
Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung

 

Begründung: Es wurden keine Gründe geliefert, warum die beiden Aufsichtsratsmitglieder Paul C. Julian und James A. Beer aus dem Gremium ausgeschieden sind. Weiterhin ist zu kritisieren, dass es keine weiteren Wahlvorschläge gibt. Den Aktionären wird keine Alternative zu den Vorschlägen geliefert. Darüber hinaus sieht es die SdK kritisch, dass alle zur Wahl vorgeschlagenen Personen bereits für den Großaktionär McKesson tätig sind. Wir sehen die Kleinaktionäre durch die Wahlvorschläge nicht im Gremium des Aufsichtsrats adäquat repräsentiert. Daher werden die vorgeschlagenen Kandidaten von Seiten der SdK abgelehnt.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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