Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.08.2018



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TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Softship Aktiengesellschaft, Hamburg, auf die CargoWise GmbH, Bremen, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK stimmt, abseits von Bewertungsfragen, der Enteignung von Minderheitsaktionären in keinem Fall zu, da die SdK diesen schwersten Eingriff in die Aktionärsstellung für nicht kompatibel mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland erachtet. Das Privateigentum gilt es unter allen Umständen zu schützen. Zudem ist die angebotene Barabfindung zu niedrig und damit nicht angemessen.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.