TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Softship Aktiengesellschaft, Hamburg, auf die CargoWise GmbH, Bremen, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Ablehnung Begründung: Die SdK stimmt, abseits von Bewertungsfragen, der Enteignung von Minderheitsaktionären in keinem Fall zu, da die SdK diesen schwersten Eingriff in die Aktionärsstellung für nicht kompatibel mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland erachtet. Das Privateigentum gilt es unter allen Umständen zu schützen. Zudem ist die angebotene Barabfindung zu niedrig und damit nicht angemessen.
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