TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung von 0.12 EUR pro Aktie ist erfreulich. Die Ausschüttungsquote vom Jahresüberschuss der WFA AG liegt knapp unter 50%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung
Begründung: Herr Weng hat sich auch in 2017 unermüdlich für seine Gesellschaft und Partner/Aktionäre eingesetzt und erfreuliche Ergebnisse erzielt. Dafür gebührt ihm die Entlastung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung
Begründung: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats kann Entlastung erteilt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Vergütung von 20 TEUR für das gesamte Gremium ist vollumfänglich vertretbar. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wahl des vorgeschlagenen Prüfers. TOP 7 Neuwahlen zum Aufsichtsrat a) Hr. Röhl - Zustimmung Begründung: Herr Röhl ist dem Unternehmen schon lange (auch als größerer Anteilseigner) verbunden und seine bisherige Arbeit ist nicht zu beanstanden b) Dr. von Frank - Zustimmung Begründung: Hr. Dr. von Frank war bisher als Ersatzmitglied für den AR gewählt, es ist sehr erfreulich, dass er nun als reguläres Mitglied gewählt werden soll. c) Hr. Kiss - Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wahl von Hr. Kiss, der ausweislich seiner Erfahrung ebenfalls eine Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellen dürfte d) Hr. Zwitserloot - Zustimmung Begründung: Nach langjähriger Zugehörigkeit zum AR der Gesellschaft steht dieser weiterhin als eventuelles Ersatzmitglied zur Verfügung. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts Zustimmung Begründung: Herr Weng hat in schriftlichen Stellungnahmen und durch entsprechende Handlungen unter Beweis gestellt, dass er Aktienrückkäufe für die Gesellschaft und ihre Aktionäre gewinnbringend einsetzen kann. Wertvernichtende Aktionen sind hier nicht zu befürchten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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