TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 28. Februar 2018 sowie der Lageberichte für die Nordzucker AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/2018 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttung von 120ct ist angesichts der erwirtschafteten Erträge des Konzerns von gut 237ct (s.S. 72 GB) in dem von der SdK für reife Unternehmen angestrebten Zielkorridor von 40-60%. Bedenklich ist, dass dazu gut 33 Mio. aus den Gewinnrücklagen der AG entnommen werden mussten. Und das, da am Markt mit der weggefallenen Zuckermarktordnung eine massive Reduktion der Zuckerpreise aufgetreten ist. Es stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, "das Pulver trocken" zu halten und für anstehende Konsolidierungsschlachten besser gerüstet zu sein. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Sollte sich nicht auf der HV bezüglich des Ausscheidens von CEO und CFO etwas anderes ergeben, ist davon auszugehen, dass der Vorstand seine Arbeit ordentlich erledigt und die Nordzucker für die Zeit nach der Zuckermarktordung gerüstet aufgestellt hat. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Wenn die HV bezüglich der a.o. AR-Sitzung nichts gänzlich Unerwartetes ergibt, ist davon auszugehen, dass der AR seine Aufgaben der Beratung und Überwachung gut ausgeführt hat. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 Ablehnung Begründung: Gemäß S.121 GB hat der AP Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im abgelaufen Jahr 303T€ Honorar erhalten, davon 121T€ für sonstige Leitungen. Die SdK spricht sich dafür aus, die AP getrennt von allen anderen Leistungen durchzuführen, um auch den Hauch einer Abhängigkeit zu vermeiden. Dieses ist hier leider ganz und gar nicht erreicht. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Mit dem Vorschlag werden zwei landwirtschaftliche Unternehmer vorgeschlagen, deren fachliche Kompetenz nicht zu bezweifeln ist. TOP 7 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen schließen nur die inzwischen vorgenommene Verkleinerung des AR ab und sind problemlos zu akzeptieren. TOP 8 Beschlussfassung über weitere Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die ablehnende Begründung der Verwaltung ist nachvollziehbar. Es stellt sich die Frage, warum die Antragsteller nicht den GF ihrer GmbH ins Rennen schicken. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben geannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|