TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Janosch film & medien AG zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Eigentlich hätte die Gesellschaft bereits in diesem Jahr erstmalig auch eine kleine Dividende zahlen sollen. Da aber im Frühjahr statt dessen lieber das restliche Darlehen getilgt wurde, ist nun keine Liquidität mehr für eine Dividende vorhanden. Im nächsten Jahr erwartet die SdK aber auf jeden Fall eine erste Dividendenzahlung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat wieder gute Ergebnisse erwirtschaftet und auch das restliche Darlehen vollständig getilgt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses 2018 Zustimmung Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen den AP spricht. TOP 6 Beschlussfassung über Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013/I und die erneute die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital unter Wahrung oder Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I) und Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsauschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013/I und die erneute Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital unter Wahrung oder Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2018/I) und Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Auch für diesen Punkt erfolgt die Ablehnung wegen des weiteren Bezugsrechtsausschlusses nach TOP 6. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung Ablehnung Begründung: Die Beschlussvorlage ist völlig unverständlich. Gerade erst ist die Gesellschaft schuldenfrei geworden und die Aktionäre sollten endlich eine Dividende bekommen. Da wäre der Rückkauf von eigenen Aktien mit der Möglichkeit zum Einzug unsinnig und eine Kapitalvernichtung. Jetzt sollte die Gesellschaft wieder in das Wachstum investieren und nicht der Streubesitz verkleinert werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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