TOP 1 Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats - Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 Enthaltung Begründung: Da die Gesellschaft als kleine Gesellschaft keinen Abschlussprüfer hat, kann der Jahresabschluss auch nicht abschließend beurteilt werden. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2015/2016 Ablehnung Begründung: Da die Gesellschaft 2017 keine HV durchgeführt und damit gegen das Aktiengesetz verstoßen hat, kann keine Entlastung erteilt werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 Ablehnung Begründung: Auch der AR ist für den Verstoß gegen das Aktiengesetz verantwortlich und kann deshalb auch nicht entlastet werden. TOP 4 Vorlage des von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 nebst Lagebericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und Bericht des Aufsichtsrats - Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 Enthaltung Begründung: siehe TOP 1 TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016/2017 Ablehnung Begründung: Wegen des abweichenden Geschäftsjahres findet auch diese HV außerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums und damit zu spät statt. TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Ablehnung Begründung: siehe TOP 3 TOP 7 Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Da die Kandidatin als bisheriges AR Mitglied auch für den Verstoß gegen das Aktiengesetz mitverantwortlich ist, kann ihre Wahl nicht unterstützt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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