TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Im Einzelabschluss nach HGB wurde ein Konzernergebnis von 2.600.596,10 (Ergebnis je Aktie 0,60) erwirtschaftet. Vorgeschlagen wird eine Dividende i.H.v. 0,14€ je Aktie. Bei 4.324.251 Aktien ergibt sich ein Ausschüttungsbetrag von 605.395,14€. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von lediglich 23,28%. Hier könnte man die geringe Ausschüttung durch den sich wandelnden Markt der Onlinewetten rechtfertigen, da momentan eine Expansion aus dem reinen Pferdewetten Sektor in den allgemeinen Sportwetten Bereich bevorsteht/in Gange ist. In Hinblick auf die Entwicklung der Dividendenpolitik der pferdewetten.de AG ist festzustellen, dass sich die Dividende seit 2015 (in Höhe von 0,10€) pro Jahr um 0,02€ erhöht hat. In den Jahren vor 2015 lag ein Bilanzverlust vor. Diese Dividendenkontinuität unterstützt die SdK. Allerdings ist der Markteintritt in den allgemeinen Sportwettenbereich bei der pferdewetten.de AG durchaus auch mit einer höheren Dividende möglich ohne die Dividendenkontinuität gefährden zu müssen, da eine äußerst solide Eigenkapitalquote von 73% vorliegt. TOP 3 Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Vorstand befolgt das vorgegebene Expansionsziel mit großem Erfolg. Nicht nur, dass die Tochtergesellschaften (in Form der netx Betting Ltd, der Accendere GmbH und der pferdewetten-service.de GmbH) erfolgreich sind, sondern die Liquidation der NetX Casino Ltd und PLB GmbH ist fast vollendet. Zuletzt steigt die Anzahl der Kooperationsverträge auch in diesem Jahr weiter an. Mithin schafft der Vorstand eine perfekte Grundlage für die perdewetten.de AG in das wiederentdeckte Segment der Sportwetten einzusteigen. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 4 ordentliche und 3 außerordentliche Sitzungen abgehalten. Zusätzlich liegt ein Planungs- und Prüfungsausschuss vor. Die Aufsichtsräte befinden sich im konstruktiven Austausch mit den Vorständen und in Form von Monatlichen Berichten des Vorstandes überwachen sie alle wesentlichen Entscheidungen im Unternehmen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Deloitte GmbH ist mithin seit 2010 Abschlussprüfer bei der perfdewetten.de AG. Nach SdK Vorgaben soll der Abschlussprüfer generell alle 10 Jahre gewechselt werden um eine die Neutralität des Prüfers gefährdende Vertrautheit zwischen Unternehmen und Abschlussprüfer zu verhindern. Bisher jedoch prüft die Deloitte GmbH erst seit fast 8 Jahren die pferdewetten.de AG. Des Weiteren bezieht die Deloitte GmbH keine weiteren Beratungshonorare. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Für beide Vorschläge spricht in erster Linie ihre hohe Erfahrung im Rahmen der Aufsichtsratsarbeit. Herr Knoss, Experte für Micro-, Small- und Midcaps im deutschen Raum, verfügt laut Lebenslauf über jahrelange Erfahrung in verschiedenen leitenden Positionen im Aktienhandel. Herr Lychak als selbstständiger Unternehmensberater und Chartered Financial Analyst ist ebenfalls wie Herr Knoss für die Aufsichtsratsposition geeignet. Des Weiteren sind beide Kandidaten in keinen weiteren gesetzlich zu bildenden und/oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien tätig. Somit verfügen die Kandidaten auch über die zeitlichen Ressourcen, um sachgerecht die Aufsichtsratstätigkeit ausführen zu können. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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