TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 3,50 Euro bzw. 3,52 Euro ja Stamm- bzw. Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 32 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies ist zwar noch unter der SdK Forderung, die eine Mindestausschüttung von 40 % vorsieht, jedoch ist dies aufgrund des sich wandelnden Marktumfeldes hin zum Mobilitätsdienstleister und der alternativer Antriebe sowie der damit verbundenen hohen Investitionen mitsamt der Unsicherheit im Markt nachvollziehbar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Zwar wurde von der EU-Kommission vor kurzem Vorwürfe eines Kartells laut, dem BMW angehört haben soll. Die Vorwürfe beziehen sich jedoch auf den Zeitraum 2006 - 2014 und nicht auf das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese sind somit nicht relevant für die Entlastung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist BMW weitere Kooperationen eingegangen, um die Themen der Zukunft mit vertretbarem Kapitalaufwand lösen zu können. Es sind keine Umstände bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, welcher gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würde. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers Zustimmung Begründung: Der Wechsel des Wirtschaftsprüfers von KPMG hin zu PWC ist zu begrüßen, da KPMG zuvor bereits über ein Jahrzehnt die Abschlüsse der Gesellschaft geprüft hatte. PWC zählt zu den qualifiziertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Die Wahl ist daher zu befürworten. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat 6.1 Frau Susanne Klatten, München, Unternehmerin, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, Zustimmung Begründung: Frau Klatten ist Großaktionärin der Gesellschaft, verfügt über ein exzellentes Wissen über das Unternehmen und verfolgt darüber hinaus einen langfristig orientierten Investmentansatz. Generell ist ihre Wahl daher zu begrüßen. Aufgrund der zahlreichen Mandate muss vor deren Wahl jedoch noch abgeklärt werden, wie zeitaufwendig das Mandat bei der UnternehmerTUM GmbH ist. 6.2 Herrn Stefan Quandt, Bad Homburg, Unternehmer, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, Zustimmung Begründung: Herr Quandt ist ebenfalls Großaktionär der Gesellschaft und verfügt ebenso wie Frau Klatten über umfangreiches Unternehmenswissen und einen langfristigen Investmentanatz. Auch hier gilt es jedoch zunächst zu eruieren, wie viel Zeit seine anderen Mandate in Anspruch nehmen. 6.3 Herrn Dr. Vishal Sikka, Los Altos Hills, Kalifornien, USA, Gründer und CEO von Vian Systems, Inc., für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet. Zustimmung Begründung: Herr Dr. Sikka verfügt über eine umfangreiche Expertise, um den Aufsichtsrat der BMW AG verstärken zu können. Es spricht nichts gegen seine Wahl. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht) unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und diesbezügliche Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Zur Bindung der wichtigsten Mitarbeiter und deren Incentivierung ist ein MItarbeiteraktienprogramm ein wichtiges Instrument. Dies hat bei BMW in der Vergangenheit hervorragend funktioniert, und sollte beibehalten werden. Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am 2019-05-16 TOP 1 Bekanntgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht) unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und eine diesbezügliche Satzungsänderung Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluss der Hauptversammlung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht) unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und eine diesbezügliche Satzungsänderung gemäß dem unter Punkt 1 dieser Tagesordnung bekannt gegebenen Beschluss der Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Analog zum Abstimmungsverhalten bei den Stammaktionären empfiehlt es sich auch für die Vorzugsaktionäre, dem Mitarbeiteraktienprogramm zuzustimmen, um so die besten Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden und diese entsprechend am Unternehmenserfolg beteiligen zu können. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|