Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2019



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

 

Ablehnung

 

Begründung: Dräger will 0,19 € für Vorzugsaktien und 0,13 € für Stammaktien ausschütten. Das entspricht 12,8% bzw. 9,2% des Konzernergebnisses. Der SdK e.V. fordert 40% - 60%. Das Unternehmen sollte seine aktienärsunfreundliche Dividendenpolitik - Ausschüttung in Höhe von etwas über 10% des Ergebnisses - ändern.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ergebnisse in 2018 sind unbefriedigend und es wird für den Außenstehenden nicht deutlich, ob Verbesserungen eintreten. Die aktionärsunfreundliche Ausschüttungspolitik ist inakzeptabel.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Seit Jahren hat der Aufsichtsrat den Vorstand nicht dazu gebracht, die wirtschaftlichen Ergebnisse zu verbessern. Das Vergütungssystem ist nicht akzeptabel. Auf die nicht zur Familie gehörenden Aktionärsinteressen wird mit der - auch vom Aufsichtsrat getragenen - Ausschüttungspolitik keine Rücksicht genommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Struktur des Vergütungssystems und die Transparenz im Geschäftsbericht entspricht weitgehend den Anforderungen der SdK. Allerdings ist die Vergütung generell zu hoch, insbesondere was die (aktuelle) variable Vergütung angeht. Auch die Höhe der Altersversorgung ist nicht akzeptabel.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat einen Auswahlprozess durchgeführt und sich danach für PWC entschieden. Es ist allerdings zu kritisieren, dass auch in 2017 der Wirtschaftsprüfer Steuerberatung und projektbezogene Beratungsleistungen erbracht hat. Allerdings waren die Kosten hierfür unter der Toleranzgrenze der SdK von 25% der Kosten für die eigentliche Abschlussprüfung und sonstigen Bestätigungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.