TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018. Zustimmung Begründung: TAKKT lässt die Basisdividende bei unverändert € 0,55, zahlt jedoch zusätzlich eine Sonderdividende von € 0,30. Da das Ergebnis pro Aktie um ca. 9% sank, erhöht sich die Ausschüttungsquote deutlich auf 63%. Bei einer Eigenkapitalquote von 61 % kann TAKKT problemlos die relativ hohe Dividende bezahlen und hat immer noch ausreichend Spielraum für Investitionen und Zukäufe. Mit der Zahlung einer Sonderdividende (2008, 2011, 2018) trägt TAKKT der hohen Cash Generierung Rechnung und erfüllt damit eine SdK Forderung ungenutzte Mittel an die Aktionäre auszuschütten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018. Zustimmung Begründung: Trotz vielfältiger und häufig negativer Einflussfaktoren (Brexit, Handelskonflikt, Währungsschwankungen…) hat TAKKT ein organisches Umsatzwachstum von 3,4% und eine EBITDA Marge von 12,7% erreicht, die damit nur leicht unter dem 13-14% Zielkorridor liegt. Das Unternehmen ist solide finanziert und ist in seiner Branche ein Vorreiter in Hinblick auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. Zustimmung Begründung: TAKKT ist sowohl regional als auch in Hinblick auf Kunden und Produkte breit diversifiziert. Zusammen mit einer soliden Finanzsituation und hohen Margen sind die Risiken überschaubar. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten sehr gut nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. Ablehnung Begründung: Die gesamte Höhe des Prüfungshonorars mit € 0,5 Mio. ist angemessen und entspricht vergleichbaren Unternehmen. Die sonstigen Kosten sind hauptsächlich prüfungsnahe Leistungen und damit akzeptabel. Allerdings prüft Ebner Stolz seit mehr als 10 Jahren, womit für die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gesichert ist. TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. Zustimmung Begründung: Der bisherige AR Vorsitzende und einer der Haniel Vertreter Herr Stephan Gemkow hat sein Amt niedergelegt. Als Nachfolger wird Herr Thomas Schmidt, Vorsitzender der Geschäftsführung der CWS-boco und Mitglied im Vorstand (Vorsitzender) der Franz Haniel und Cie. GmbH. vorgeschlagen. Die fachliche Qualifikation scheint gegeben zu sein. Die beim Großaktionär beschäftigen Aufsichtsräte scheinen generell die Interessen der Minderheitsaktionäre angemessen zu berücksichtigen. Herr Schmidt hat keine weiteren Mandate als die oben aufgeführten, so dass der erwartete Zeitaufwand wahrscheinlich erbracht werden kann. TOP 7 Änderung bestehender Gewinnabführungsverträge Zustimmung Begründung: Die Änderungen dienen der Vereinheitlichungen und Vereinfachung und sind damit auch im Interesse der freien Aktionäre. TOP 8 Anpassung der AR Vergütung Zustimmung Begründung: Die bisherige und seit 2013 gezahlte fixe Vergütung von € 50 Tsd. p.a. soll auf € 55 Tsd. pro Jahr (fix) angehoben werden. Die Anhebung ist moderat, trägt dem gewachsenen Geschäft und Aufgabenbereich der Aufsichtsräte Rechnung und die Höhe bewegt sich im Rahmen vergleichbarer Unternehmen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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