Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Constantin Medien AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Constantin Medien AG benötigt die liquiden Mittel zur weiteren Restrukturierung des Unternehmens. Der Sportbereich muss vor allem in den digitalen Kanälen wachsen und dafür wird Kapital benötigt.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

 a) „Dem amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Olaf Schröder wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“

 

Ablehnung

 

Begründung: Nachdem im Zusammenhang mit der Rückführung der Anleihe, Aktien an der Highlight Communications AG verkauft wurden und damit der Anteil an der HLC weiter gesenkt wurde besteht der Verdacht, dass die Vermögenswerte hier zu billig veräußert wurden. Es muss geprüft werden, ob ein marktüblicher Veräußerungsprozess stattgefunden hat und mehrere Bieter berücksichtigt wurden.

 

b) „Dem amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Matthias Kirschenhofer wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.“

 

 Ablehnung

 

Begründung: Wie bereits bei Herr Schröder gibt es auch bei Herrn Dr. Kirschhofer noch offene Fragen, die auf der HV in Bezug auf die Veräußerung der HLC Aktien geklärt werden müssen. Aktuell kann aus diesen Gründen keine Entlastung erteilt werden.

 

c) „Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Fred Kogel wird für das

Geschäftsjahr 2017 keine Entlastung erteilt.“

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Kogel engagierte sich vor allem für einen Großaktionär, der die Zerschlagung des Unternehmens vorangetrieben hat. Die Strategie wurde jedoch in einer 180 Grad Wende wieder rückgängig gemacht. Verantwortungsvolle Vorstandsarbeit sieht anders aus.

 d) „Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Peter Braunhofer wird für das Geschäftsjahr 2017 keine Entlastung erteilt.“

 

 Zustimmung

 

Für Herrn Dr. Braunhofer gilt ähnliches wie für den ehemaligen Vorstand Fred Kogel. Herr Dr. Braunhofer arbeitete augenscheinlich vor allem im Interesse eines Aktionärs und nicht im Sinne der Gesellschaft.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Alle Aufsichtsräte können nicht entlastet werden, solange der Verkaufsprozess der HLC Aktien nicht hinreichend geklärt worden ist. Der Verkauf (5,20 Euro) erfolgte aus heutiger Sicht schon zu einem zu niedrig angesetzten Wert. Die Aktie steht heute bei (5,56 Euro). Eine Kontrollprämie wurde zudem nicht bezahlt. Hier könnte den Aktionären ein Schaden entstanden sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoopers. 

 

 

TOP 6
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Enthaltung

 

Begründung: Hierzu muss der Vorstand eine konkrete Begründung liefern, warum nur ein Teil der damaligen Vorstandsmitglieder entlastet werden soll. 

 

 

TOP 7
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Enthaltung

 

Begründung: Hierzu muss der Vorstand eine konkrete Begründung liefern, warum ein Großteil der damaligen Aufsichtsratsmitglieder nicht entlastet werden soll, ein AR-Mitglied aber die Entlastung erhalten soll. 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über (i) die Aufhebung des von der Hauptversammlung am 09./10. November 2016 zu Tagesordnungspunkt 10 gefassten Beschlusses über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen die Herren Bernhard Burgener und Martin Hellstern sowie die Stella Finanz AG sowie (ii) den Widerruf der Bestellung des bzw. der insoweit von der Hauptversammlung am 09./10. November 2016 zu Tagesordnungspunkt 11 (auch hilfsweise) bestellten besonderen Vertreter

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine Aufarbeitung der damaligen Vorkommnisse wird durch den Beschlussvorschlag verhindert. Der besondere Vertreter sollte im Sinne aller Aktionäre die damaligen Vorgänge untersuchen. 

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über (i) die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 23. August 2017 auf Antrag des Herrn Dr. Ingo Mantzke gefassten Beschlüsse zu „Antrag Sonderprüfung III“ und „Antrag Sonderprüfung IV“ über die Durchführung von Sonderprüfungen sowie (ii) den Widerruf der Bestellung der insoweit von der Hauptversammlung am 23. August 2017 bestellten Sonderprüfer

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Sonderprüfungsantrag wurde damals von der Mehrheit der Aktionäre gefasst und sollte in diesem Zusammenhang auch durchgeführt werden. Die undurchsichtigen Vorgänge der Vergangenheit sollen lückenlos aufgeklärt werden! 

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23. August 2017 zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Fachlich scheinen alle gewählten Aufsichtsratsmitglieder die nötige Eignung mitzubringen. Jedoch hatte die SdK in der Vergangenheit hier bereits mehrfach betont, dass auch Aufsichtsratsmitglieder, die nicht im Zusammenhang mit einem Großaktionär im Gremium vertreten sein sollten!

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23. August 2017 (i) zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Fred Kogel, Dr. Peter Braunhofer und Leif Arne Anders, den amtierenden Vorstandsvorsitzenden Olaf Schröder, den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Hahn, den Aktionär Dr. Dieter Hahn sowie die KF 15 GmbH und die DHV GmbH und (ii) zur Bestellung von Herrn Stefan Behrendt zum besonderen Vertreter

 

Zustimmung

 

Begründung: Sollten Schadenersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder bestehen, dann sollten diese auch in geeigneter Form durchgesetzt werden!

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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